Die 4-Prozent-Regel nach deutscher Steuer und Krankenkasse
Die bekannte Regel stammt aus US-Studien und rechnet ohne Steuer. In Deutschland kommen Abgeltungsteuer, Vorabpauschale und für freiwillig gesetzlich Versicherte der Krankenkassenbeitrag auf Kapitalerträge dazu. Wie viel bleibt dann von 4 Prozent?
Kurz gesagt: Die Steuer senkt die sichere Entnahmerate um rund 0,5 Prozentpunkte, die Krankenkasse bei freiwillig Versicherten um weitere 0,3 bis 0,4 Punkte. Mit beidem reichten über 30 Jahre in allen Startjahren seit 1970 nur rund 3,6 bis 3,7 Prozent, über 40 Jahre rund 3,2 Prozent.
Was die 4-Prozent-Regel eigentlich sagt
Oft wird die Regel so verstanden: Wer jedes Jahr 4 % entnimmt, lebt von den Erträgen und verbraucht sein Kapital nicht. Das sagt die Regel nicht. William Bengen hat 1994 untersucht, welche Entnahme in den schlechtesten historischen Startjahren gerade noch 30 Jahre gereicht hat. Sein Ergebnis war rund 4 %. In den schlechtesten Fällen war das Geld damit nach 30 Jahren fast aufgebraucht. Nur in günstigen Zeiten blieb das Kapital erhalten oder wuchs sogar.
So sah das in unseren Daten aus, 4 % Entnahme über 30 Jahre, 26 Startjahre:
| Nach 30 Jahren, in Kaufkraft des Startjahres | 50 / 50, nur Steuer | 50 / 50, Steuer und Krankenkasse |
|---|---|---|
| Startkapital (500.000 €) noch vollständig vorhanden | in 17 von 26 | in 8 von 26 |
| Weniger als die Hälfte übrig oder aufgebraucht | in 4 von 26 | in 6 von 26 |
| Mittlerer Fall (Median) | 583.000 € | 383.000 € |
Die Regel ist also eine Untergrenze für schlechte Zeiten, kein Versprechen, dass das Kapital erhalten bleibt. Wer sicher nichts verbrauchen will, muss deutlich weniger entnehmen.
Das Ergebnis: sichere Entnahmerate, 1970–2024
500.000 € Startvermögen, Entnahme im ersten Jahr als Prozentsatz davon, danach jedes Jahr um die Inflation erhöht. „Sicher“ heißt: Die Rate hat in jedem Startjahr der Daten bis zum Ende gereicht. Laufende Kosten 0,2 % für Aktien-ETFs, 0,15 % für Anleihe-ETFs, jährlich zurückgesetzt.
| Laufzeit, Aktien / Anleihen | Ohne Steuer | Mit Abgeltungsteuer | Plus Krankenkasse |
|---|---|---|---|
| 30 Jahre, 50 / 50 | 4,6 % | 4,1 % | 3,7 % |
| 30 Jahre, 75 / 25 | 4,3 % | 3,9 % | 3,6 % |
| 40 Jahre, 50 / 50 | 4,2 % | 3,7 % | 3,2 % |
| 40 Jahre, 75 / 25 | 4,0 % | 3,6 % | 3,2 % |
Abgeltungsteuer mit Soli, ohne Kirchensteuer, Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, Teilfreistellung 30 % für Aktien-ETFs, Vorabpauschale mit dem jeweiligen Basiszins. „Plus Krankenkasse“: freiwillig gesetzlich versichert, 22.000 € Rente im Jahr, Beitragssatz 20,5 % auf Kapitalerträge. 30 Jahre: 26 Startjahre (1970–1995), 40 Jahre: 16 Startjahre (1970–1985).
Was passiert mit genau 4 Prozent?
Beispiel: 500.000 € Vermögen, im ersten Jahr 20.000 € Entnahme (4 %), danach jedes Jahr um die Inflation mehr. Die Tabelle zeigt, in wie vielen Startjahren das Geld bis zum Ende gereicht hat. Darunter steht, wann es in den übrigen Fällen aufgebraucht war.
| Laufzeit, Aktien / Anleihen | Nur Steuer (Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner) | Steuer und Krankenkasse (freiwillig versichert) |
|---|---|---|
| 30 Jahre, 50 / 50 | 26 von 26 immer gereicht | 24 von 26 Start 1970: leer 1995 Start 1971: leer 2000 |
| 30 Jahre, 75 / 25 | 25 von 26 Start 1970: leer 1998 | 23 von 26 Start 1970: leer 1994 Start 1971: leer 1999 Start 1973: leer 2001 |
| 40 Jahre, 50 / 50 | 13 von 16 Start 1970: leer 2002 Start 1971: leer 2009 Start 1973: leer 2011 | 12 von 16 Start 1970: leer 1995 Start 1971: leer 2000 Start 1972 und 1973: leer 2003 |
| 40 Jahre, 75 / 25 | 13 von 16 Start 1970: leer 1998 Start 1971: leer 2007 Start 1973: leer 2006 | 12 von 16 Start 1970: leer 1994 Start 1971: leer 1999 Start 1972: leer 2003 Start 1973: leer 2001 |
So liest man die Tabelle: Wer 1970 mit 50 % Aktien in den Ruhestand ging, freiwillig krankenversichert war und jedes Jahr 4 % plus Inflation entnahm, hatte 1995 kein Geld mehr, also nach 25 statt 30 Jahren. Ohne Krankenkassenbeitrag hätte dasselbe Depot 30 Jahre gereicht.
Gescheitert sind ausschließlich Starts von 1970 bis 1973, kurz vor und während der Ölkrise: hohe Inflation und fallende Kurse genau in den ersten Jahren der Entnahme. Das ist das Reihenfolge-Risiko. Wer zehn Jahre später mit denselben 4 % begann, hatte nach 30 Jahren sogar mehr Kaufkraft als am Anfang, auch mit Krankenkasse: Bei Start 1980 waren es rund 675.000 € in Geld von 1980, bei Start 1982 rund 659.000 €.
Die Krankenkasse: der vergessene Abzug
- Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner: keine Beiträge auf Kapitalerträge. Dafür muss man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert gewesen sein.
- Freiwillig gesetzlich versichert (zum Beispiel nach Jahren in der privaten Versicherung oder im Ausland): Auf Zinsen, Dividenden, Vorabpauschalen und realisierte Gewinne fallen rund 20 % an (14,0 % ermäßigter Satz, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflege 3,6 %, Stand 2026). Den Sparer-Pauschbetrag zieht die Kasse nicht ab. Fondserträge zählen nach Teilfreistellung.
- Die Beiträge sind gedeckelt: Alle beitragspflichtigen Einnahmen zusammen zählen höchstens bis 69.750 € im Jahr, und mindestens 15.800 € werden immer angesetzt (Stand 2026).
- Privat versichert: Kapitalerträge spielen für den Beitrag keine Rolle.
Hebel, die die Rate erhöhen
- Günstigerprüfung: Wer im Ruhestand wenig anderes Einkommen hat, zahlt auf Kapitalerträge oft weniger als 25 %. Die Bank zieht trotzdem Abgeltungsteuer ab, das Geld kommt über die Steuererklärung zurück.
- Gewinne steuerfrei mitnehmen: In Jahren mit wenig Einkommen Gewinne bis zum Grundfreibetrag verkaufen und sofort zurückkaufen. Das erhöht den Einstandswert und senkt die Steuer späterer Verkäufe. Für freiwillig Versicherte lohnt sich das weniger, denn die Krankenkasse verlangt auch auf diese Gewinne Beiträge.
- Flexibel entnehmen: Nach einem großen Kurseinbruch die Entnahme vorübergehend kürzen. Studien aus den USA zeigen, dass das die Erfolgsquote deutlich erhöht. Im Rechner ist das noch nicht enthalten.
Grenzen dieser Rechnung
- Die Weltaktien-Reihe ist eine frei lizenzierte Nachbildung und liegt etwa 1 Prozentpunkt pro Jahr über dem MSCI World. Die Raten oben sind deshalb eher etwas zu hoch.
- Über 40 Jahre gibt es nur Startjahre bis 1985, eine Zeit hoher Anleihezinsen. Deshalb schneidet 50/50 hier besser ab als 75/25. Für die Zukunft muss das nicht gelten.
- Starts ab 2000 sind noch keine 30 Jahre alt und fehlen in der Tabelle. Mit 60 % Aktien und 4,8 % Entnahme war das Geld bei einem Start im Jahr 2000 schon 2022 aufgebraucht.
- Jahresschritte, heutiges Steuerrecht für alle Jahre.
Woher die Regel stammt
Die 4-Prozent-Regel geht auf William Bengen zurück („Determining Withdrawal Rates Using Historical Data“, Journal of Financial Planning, 1994) und auf die sogenannte Trinity-Studie von Cooley, Hubbard und Walz (1998). Beide haben US-Aktien und US-Anleihen ab 1926 untersucht, ohne Steuern und ohne Krankenkasse. Mit deutschen Daten, deutscher Steuer und Krankenkassenbeitrag liegt die sichere Rate niedriger, wie die Tabellen oben zeigen.
Selbst rechnen
Eigenes Vermögen, eigene Rente, gemeinsame Veranlagung, Kirchensteuer, Günstigerprüfung und Krankenversicherung:
Entnahme-Test öffnen