Was kostet ein Verkauf wirklich an Steuer, und welche Anteile verkauft man zuerst? Der Rechner berücksichtigt Einstandskurse je Kauf, die FIFO-Regel, Teilfreistellung, bereits versteuerte Vorabpauschalen, den Bestandsschutz für Käufe vor 2009, die Verlusttöpfe der Bank, den Freistellungsauftrag und die Haltefrist bei Gold und Bitcoin.
Jede Karte ist ein Kauf (eine Tranche). Mehrere Käufe desselben Wertpapiers tragen dieselbe Bezeichnung, dann verkauft der Rechner wie die Bank: zuerst die ältesten Anteile (FIFO). Kaufwert und Werte inklusive Kosten in Euro. Alles wird nur in Ihrem Browser gerechnet, nichts wird übertragen.
Stand der Verlusttöpfe und des Freistellungsauftrags steht in der Depotübersicht der Bank, meist unter „Steuerdaten“.
Betrag je Wertpapier eintragen, den Sie verkaufen wollen (Bruttoerlös). Der Rechner verteilt ihn nach FIFO auf die Käufe.
Sie brauchen einen bestimmten Betrag auf dem Konto, nach Steuer. Der Rechner sucht die Verkäufe mit der geringsten Steuer und vergleicht mit einem gleichmäßigen Verkauf aus allen Positionen.
Gold mit Lieferanspruch und Bitcoin sind nach einem Jahr steuerfrei. Diese Käufe sind es noch nicht. Ein Verkauf vor dem Datum kostet Steuer zum persönlichen Satz.
Thesaurierende Fonds und ETFs werden jedes Jahr mit einer Vorabpauschale besteuert, auch ohne Verkauf. Für 2026 gilt sie als am 4.1.2027 zugeflossen; die Bank bucht die Steuer dann vom Verrechnungskonto ab und nutzt dafür den Freistellungsauftrag 2027. Der Rest des Freistellungsauftrags 2026 verfällt am Jahresende, wenn er nicht genutzt wird.
Nach guten Aktienjahren ist das Depot aktienlastiger als geplant. Der Helfer vergleicht drei Wege zurück: nur mit neuem Geld (keine Steuer), voll umschichten, oder nur bis an den Rand eines Toleranzbands. Verkauft wird innerhalb jedes Bausteins zuerst, was am wenigsten Steuer kostet, unter Beachtung von FIFO und Haltefrist.
Grundlage: Einkommensteuergesetz und Investmentsteuergesetz in der Fassung 2026. Der Rechner zeigt das Ergebnis für das ganze Steuerjahr, also nach Steuererklärung, wo diese etwas ändert (Freibetrag Altanteile, Haltefrist-Geschäfte). Die Bank behält beim Verkauf zunächst nur die Abgeltungsteuer ein.
Nicht enthalten: Günstigerprüfung, ausländische Quellensteuer, Gewinne und Verluste aus anderen Depots im selben Jahr, Ehegatten-Verlustverrechnung, Stückzinsen, Termingeschäfte. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.