Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026
Wird Kapital niedriger besteuert als Arbeit? Die Gesamtrechnung
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungsteuer an, auf Arbeitslohn bis zu 45 % Einkommensteuer. Daraus wird oft geschlossen, Kapital werde begünstigt. Der Vergleich greift zu kurz: Bei Dividenden kommt die Besteuerung des Gewinns beim Unternehmen hinzu. Wie Kapital und Arbeit insgesamt belastet werden, hängt aber von Ertragsart, Unternehmensstandort, persönlichem Einkommen und dem gewählten Vergleichsmaßstab ab. Die Rechnung im Einzelnen.
Kurz gesagt: Von 100 € Gewinn einer deutschen Kapitalgesellschaft gehen 2026 rund 31 € an Körperschaft- und Gewerbesteuer. Von der Dividende nimmt die Abgeltungsteuer weitere 18 €. Zusammen sind das in unserem Modell rund 49 %, mehr als der höchste Grenzsteuersatz auf Arbeitseinkommen mit 47,5 %. Zinsen werden dagegen nur einmal besteuert, mit 26,4 %; das ist weniger als der Grenzsteuersatz auf Lohn ab rund 25.000 € zu versteuerndem Einkommen. Ob Kapital niedriger besteuert wird, hängt also von der Ertragsart ab, davon, welchen Steuersatz auf Lohn man vergleicht, und davon, wer die Unternehmenssteuer wirtschaftlich trägt. Sozialabgaben sind in dieser Rechnung nicht enthalten.
Die Rechnung für eine Dividende
Ein deutsches Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft verdient 100 € und schüttet alles aus. Gewerbesteuer-Hebesatz 441 %, der einwohnergewichtete Durchschnitt der Städte ab 20.000 Einwohnern laut DIHK 2026. Beim Anleger ist der Sparer-Pauschbetrag schon verbraucht, keine Kirchensteuer. Vereinfachung: Der Gewinn ist zugleich Bemessungsgrundlage für Körperschaft- und Gewerbesteuer; gewerbesteuerliche Hinzurechnungen, Kürzungen und weitere Sonderregeln bleiben unberücksichtigt. Für 2032 sind Hebesatz und übrige Steuersätze unverändert angenommen.
| Schritt | 2026 | ab 2032 |
|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | 100,0 € | 100,0 € |
| Körperschaftsteuer mit Soli (15 % bzw. 10 %) | −15,8 € | −10,6 € |
| Gewerbesteuer (3,5 % × 441 %) | −15,4 € | −15,4 € |
| Dividende | 68,7 € | 74,0 € |
| Abgeltungsteuer mit Soli (26,375 %) | −18,1 € | −19,5 € |
| Bleibt beim Anleger | 50,6 € | 54,5 € |
| Gesamtbelastung | 49,4 % | 45,5 % |
Die Körperschaftsteuer sinkt nach dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Juli 2025 ab 2028 jedes Jahr um einen Prozentpunkt, bis auf 10 % ab 2032. Die Gesamtbelastung auf Dividenden fällt damit um rund 4 Punkte. Der Hebesatz unterscheidet sich je nach Gemeinde stark; mit 400 % läge die Gesamtbelastung 2026 bei 48,3 %.
Der Vergleich mit Lohn
Lohn ist für das Unternehmen eine Betriebsausgabe. Er wird deshalb nicht beim Unternehmen besteuert, sondern nur beim Beschäftigten, nach dem Einkommensteuertarif. Für den Vergleich zählt der Grenzsteuersatz auf zusätzliches zu versteuerndes Einkommen, mit Soli, ledig, Tarif 2026:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz mit Soli | Durchschnittssteuersatz | Dividende gesamt | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 20.000 € | 24,7 % | 7,9 % | 48,3 %* | 24,7 %* |
| 40.000 € | 31,7 % | 18,0 % | 49,4 % | 26,4 % |
| 60.000 € | 38,6 % | 23,7 % | 49,4 % | 26,4 % |
| 100.000 € | 47,0 % | 32,1 % | 49,4 % | 26,4 % |
| 150.000 € | 44,3 % | 36,5 % | 49,4 % | 26,4 % |
| 300.000 € | 47,5 % | 40,6 % | 49,4 % | 26,4 % |
Die Tabelle zeigt den tariflichen Grenzsteuersatz vor Rundungseffekten. Zusätzlicher Bruttolohn kann das zu versteuernde Einkommen wegen abzugsfähiger Beiträge und Aufwendungen in anderer Höhe verändern. Auch die Spalten für 2032 würden mit dem Tarif 2026 verglichen; künftige Änderungen des Einkommensteuertarifs sind nicht prognostiziert. * Mit Günstigerprüfung: Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die tarifliche Besteuerung der Kapitalerträge insgesamt günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Bei kleinen zusätzlichen Erträgen gibt der Grenzsteuersatz eine Orientierung; größere Erträge können die Progression verändern. Bei 100.000 € liegt der Grenzsteuersatz höher als bei 150.000 €, weil dort der Solidaritätszuschlag stufenweise einsetzt (Milderungszone). Werte für 2026, Hebesatz 441 %.
Damit lassen sich die beiden Lager der Debatte auseinanderhalten:
- Dividenden: In unserem Modell mit 441 % Hebesatz liegt die kombinierte gesetzliche Belastung des ausgeschütteten Gewinns 2026 bei jedem Einkommen über dem Grenzsteuersatz auf zusätzliches Arbeitseinkommen. Ab 2032 liegt sie mit 45,5 %, verglichen mit dem Tarif 2026, in zwei Bereichen knapp darunter: zwischen rund 75.000 und 117.000 € zu versteuerndem Einkommen, wo der Solidaritätszuschlag stufenweise einsetzt, und ab rund 278.000 €.
- Zinsen tragen nur die Abgeltungsteuer. Ab rund 25.000 € zu versteuerndem Einkommen ist das weniger als der Grenzsteuersatz auf Lohn, bei hohen Einkommen deutlich weniger.
- Kursgewinne aus einbehaltenen Gewinnen tragen die Unternehmenssteuer wie eine Dividende. Die Steuer des Anlegers fällt aber erst beim Verkauf an; bis dahin wirkt sie wie ein zinsloser Kredit.
Was die Rechnung nicht entscheidet
- Sozialabgaben. Auf Lohn kommen bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen rund 21 % Arbeitnehmeranteil hinzu, auf Kapitalerträge meist nicht (Ausnahme: freiwillig gesetzlich Krankenversicherte). Sozialabgaben sind keine Steuern, sie begründen Ansprüche, etwa auf Rente und Krankengeld. Ein Vergleich einschließlich Sozialversicherung braucht eine eigene Rechnung auf einheitlicher Grundlage, etwa den gesamten Arbeitskosten mit Arbeitgeberanteil. Die Arbeitnehmerbeiträge lassen sich nicht einfach auf die Steuersätze oben aufschlagen, unter anderem weil sie teilweise das zu versteuernde Einkommen mindern.
- Wer die Unternehmenssteuer wirtschaftlich trägt. Gezahlt wird sie vom Unternehmen, getragen nicht unbedingt vom Aktionär. Eine Untersuchung zu Änderungen der Gewerbesteuer in deutschen Gemeinden kommt zu dem Ergebnis, dass Beschäftigte etwa die Hälfte der untersuchten Last über niedrigere Löhne tragen (Fuest, Peichl, Siegloch, American Economic Review, 2018). Unternehmenssteuern können also teilweise auf Beschäftigte überwälzt werden. Das Ergebnis ist aber kein fester Schlüssel, mit dem sich die Last jedes Unternehmens zwischen Aktionären und Beschäftigten aufteilen ließe.
- Ausländische Aktien und Fonds. Ein Welt-ETF hält überwiegend ausländische Unternehmen; für deren Gewinne gelten andere Unternehmenssteuern. Innerhalb des Fonds können weitere Belastungen entstehen, vor allem Quellensteuer auf Dividenden. Die Teilfreistellung (nur 70 % der Erträge eines Aktienfonds werden besteuert) soll die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene pauschal ausgleichen; sie ist keine pauschale Erstattung der Unternehmenssteuern der gehaltenen Gesellschaften (siehe ETF oder Aktie ohne Dividende).
- Grenz- oder Durchschnittssteuersatz. Die Abgeltungsteuer ist ein fester Satz. Vergleicht man 26,375 % Abgeltungsteuer mit Soli mit der durchschnittlichen Einkommensteuer mit Soli, liegt Letztere im vereinfachten Ledigenmodell bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rund 71.000 € darunter (gegenüber 25 % ohne Soli bis rund 65.000 €), ohne dass sich an der Rechnung oben etwas ändert. Welcher Vergleich passt, hängt von der Frage ab: Für die Entscheidung über einen zusätzlichen Euro zählt der Grenzsteuersatz.
Gesetzlich sind beide Ebenen verknüpft: Die Senkung der Körperschaftsteuer auf 15 % und die Abgeltungsteuer von 25 % kamen mit derselben Unternehmensteuerreform 2008 (Abgeltungsteuer ab 2009). Wer nur einen der beiden Sätze betrachtet, sieht nur die Hälfte.
Selbst rechnen
Im Rechner lassen sich Ertragsart, Jahr, Hebesatz, eigenes Einkommen und Kirchensteuer einstellen. Er zeigt die Gesamtbelastung und daneben die Steuer auf zusätzlichen Lohn.
„Was bleibt von 100 € Unternehmensgewinn?“ in „Mein Geld“