Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026
Kleine Versicherungen: Abschließen oder selbst ansparen?
Handy, Brille, Glas, Reisegepäck: Für fast alles gibt es eine Versicherung. Jede einzelne kostet nur ein paar Euro im Monat. Zusammen und über Jahre wird daraus viel Geld. Wann lohnt sich der Schutz, und wann ist ein eigener Sparplan besser?
Kurz gesagt: Eine Versicherung zahlt im Schnitt weniger aus, als sie einnimmt, denn sie muss Vertrieb, Verwaltung und Gewinn bezahlen. Für Schäden, die man aus eigener Tasche zahlen kann, ist es im Schnitt günstiger, selbst anzusparen: Wer 30 € im Monat für kleine Policen spart, von denen die Hälfte als Leistung zurückkommt, hat im vereinfachten Modell nach 20 Jahren rund 4.400 € (Tagesgeld) bis 8.300 € (Weltaktien, Median der historischen Zeiträume) mehr. Für Schäden, die ruinieren können, ist eine Versicherung trotz der Kosten richtig.
Die Regel: Versichern, was ruiniert. Selbst tragen, was weh tut.
Eine Versicherung tauscht einen kleinen, sicheren Verlust (den Beitrag) gegen den Schutz vor einem großen, unwahrscheinlichen Verlust. Das lohnt sich, wenn der große Verlust existenzbedrohend wäre. Ein kaputtes Handy ist ärgerlich, aber kein Ruin.
| Versicherung | Einordnung | Typischer großer Schaden | Typischerweise existenzbedrohend? |
|---|---|---|---|
| Privathaftpflicht | fast immer sinnvoll, meist günstig | Personenschaden, lebenslange Pflege: Millionen | ja |
| Berufsunfähigkeit | sinnvoll, wer vom Arbeitseinkommen lebt | Einkommen bis zur Rente: oft eine Million Euro und mehr | ja |
| Risikolebensversicherung | sinnvoll, wenn Angehörige oder Mitkreditnehmer vom eigenen Einkommen abhängen | fehlendes Einkommen für Familie oder Kreditrate | ja |
| Wohngebäude | für Hauseigentümer meist sehr wichtig; bei Eigentumswohnungen schließt sie meist die Gemeinschaft ab | das Haus | ja |
| Auslandskranken | sinnvoll, kostet wenig | Behandlung und Rücktransport | oft ja |
| Hausrat, Rechtsschutz, Zahnzusatz, Reiserücktritt | hängt von der Lage ab | sehr unterschiedlich: Einrichtung, Prozesskosten, Zahnersatz, Stornokosten | je nach Rücklagen und Lage |
| Handy, Brille, Glas, Reisegepäck | meist besser selbst ansparen | begrenzter Sachschaden, je nach Gerät und Ausstattung auch mehrere tausend Euro | meist nein |
| Restschuld, Sterbegeld | meist teuer für die Leistung | unterschiedlich | – |
Einordnung angelehnt an das Versicherungs-Ranking von Finanztip (Juli 2026). Wer kein Arbeitseinkommen braucht, etwa im Ruhestand, braucht keine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Warum eine Versicherung im Schnitt Geld kostet
Von jedem Beitrags-Euro fließt nur ein Teil als Leistung an die Kunden zurück. Der Rest bezahlt Vertrieb, Verwaltung und den Gewinn des Versicherers. Bei kleinen Zusatzprodukten ist dieser Rest oft groß. Bei Restschuldversicherungen dokumentierte die Finanzaufsicht BaFin bei einzelnen Instituten Provisionen an die vermittelnde Bank von der Hälfte der Versicherungsprämie und mehr. In später untersuchten Verträgen war der Durchschnitt deutlich niedriger, zuletzt rund ein Viertel. Das sind historische Untersuchungsergebnisse, keine Aussage über jeden heutigen Tarif. Die Stiftung Warentest schreibt zu Handyversicherungen: „Eine Handyversicherung hat hohes Enttäuschungspotenzial“. Sie nennt Selbstbeteiligungen, gebrauchte Ersatzgeräte und beim Diebstahl Bedingungen im Kleingedruckten, die „die meisten Kunden nicht einhalten“ können.
Die Rechnung: 30 € im Monat für kleine Policen
Beispiel: mehrere kleine Versicherungen für zusammen 30 € im Monat, 20 Jahre lang, also 7.200 €. Statt zu versichern, legt man denselben Betrag zurück und zahlt kleine Schäden selbst. Vereinfachtes Modell: Im Schnitt hat man dieselben Schäden wie die Versicherten, und sie werden gleichmäßig aus den laufenden Beiträgen bezahlt. Angelegt wird also nur der Teil, den die Versicherung nicht als Leistung auszahlt: bei 70 % Leistungsquote 9 € im Monat, bei 50 % 15 €, bei 30 % 21 €. Die Tabelle zeigt, was aus diesem Überschuss nach 20 Jahren wird.
| Anteil des Beitrags, der als Leistung zurückfließt | Angelegter Überschuss | Vorteil nach 20 Jahren, Tagesgeld 2 % | Weltaktien, Median | Weltaktien, schlechtester Zeitraum |
|---|---|---|---|---|
| 70 % | 9 € im Monat | 2.658 € | 5.097 € | 2.691 € |
| 50 % | 15 € im Monat | 4.429 € | 8.319 € | 4.485 € |
| 30 % | 21 € im Monat | 6.201 € | 11.540 € | 6.278 € |
Einzahlung jeweils am Monatsanfang. Tagesgeld: 2 % nominal, monatlich gutgeschrieben. Weltaktien: thesaurierender Aktien-ETF, 36 Zeiträume von 20 Jahren mit Start 1970 bis 2005, eigene Nachbildung des Weltaktienmarkts mit Jahresrenditen, gleichmäßig auf die Monate verteilt, 0,2 % Kosten pro Jahr. Median heißt: Die Hälfte der Zeiträume lag darüber, die Hälfte darunter. Steuer: In beiden Spalten ist der Sparer-Pauschbetrag als frei angenommen. Die Tagesgeldzinsen bleiben damit steuerfrei, beim ETF ist die Abgeltungsteuer mit Soli auf den Gewinn über 1.000 € nach 30 % Teilfreistellung beim Verkauf abgezogen; Vorabpauschalen bleiben bei diesen Beträgen im Pauschbetrag. Ist der Pauschbetrag schon durch andere Anlagen ausgeschöpft, liegen beide Werte niedriger, beim Tagesgeld mit 15 € im Monat etwa 4.190 € statt 4.429 €. Der Anteil, der als Leistung zurückfließt, ist eine Annahme: Er ist je nach Produkt und Anbieter sehr unterschiedlich und wird für einzelne Tarife selten veröffentlicht. Werte in Euro nach 20 Jahren, nicht inflationsbereinigt.
In den untersuchten historischen Zeiträumen lag das niedrigste ETF-Ergebnis ungefähr auf dem Niveau des Tagesgelds. Das ist keine Untergrenze für die Zukunft. Der Unterschied ist pro Monat klein, über Jahrzehnte aber spürbar.
Was das Modell nicht abbildet: Echte Schäden kommen unregelmäßig. Ein teurer Schaden kurz nach Beginn kann größer sein als das bisher Ersparte, mehrere Schäden können sich häufen, und frühe Entnahmen verkleinern das Geld, das danach weiter wächst. Liegt das Geld in Aktien, kann ein Schaden zum Verkauf nach einem Kursrückgang zwingen. Und eine Versicherung ersetzt je nach Bedingungen nicht genau das, was man selbst bezahlen würde. Deshalb gehört die Rücklage an den Anfang.
So baut man die Selbstversicherung auf
- Zuerst eine Rücklage auf Tagesgeld nur für kleine Schäden, zum Beispiel 1.000 bis 2.000 €. Das ist ein Beispiel, kein Richtwert: Bei teuren Geräten, mehreren Personen im Haushalt oder mehreren selbst getragenen Risiken kann deutlich mehr nötig sein. Ein Handy geht nicht dann kaputt, wenn die Börse gerade gut steht.
- Was darüber hinausgeht und langfristig voraussichtlich nicht für Schäden gebraucht wird, kann in einen ETF-Sparplan fließen. Er bietet Renditechancen, aber keine garantierte Mehrrendite, und kann in einem Crash über Jahre weniger wert sein.
- Bestehende Policen prüfen: Die meisten sind jährlich kündbar, oft mit drei Monaten Frist zum Ablauf. Handyversicherungen über den Mobilfunkvertrag laufen häufig separat und lassen sich einzeln kündigen.
Wann die kleine Versicherung trotzdem passt
- Es gibt noch keine Rücklage, und ein Schaden würde zum Dispokredit führen.
- Der Schutz ist ohnehin enthalten, etwa eine Reiseversicherung über eine Kreditkarte, die man aus anderen Gründen hat.
- Man kennt das eigene Risiko als deutlich höher als im Durchschnitt, etwa bei Kindern und teuren Brillen. Dann sollte man aber die Bedingungen genau lesen, ob genau dieser Fall gedeckt ist.
Die Steuer
- Beiträge: Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dafür gilt je nach persönlicher Situation ein Höchstbetrag von 1.900 € oder 2.800 € im Jahr (2.800 € vor allem, wer Kranken- und Pflegeversicherung allein trägt, etwa Selbstständige). Er ist häufig schon durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft; steuerlich bringen die Beiträge dann nichts. Rein private Handy-, Glas- oder Reisegepäckversicherungen sind nicht absetzbar.
- Berufsunfähigkeitsrente aus einer eigenständigen privaten Versicherung ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Er hängt von der Dauer der Rente ab, bei 20 Jahren sind es zum Beispiel 21 %. Für andere Vertragsformen, etwa eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in einer Basisrente, gelten andere Regeln.
- Risikolebensversicherung: Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei, kann aber Erbschaftsteuer auslösen. Unverheiratete Paare haben nur 20.000 € Freibetrag. Abhilfe kann eine Police „über Kreuz“ schaffen: Jeder versichert das Leben des anderen und ist selbst Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Entscheidend sind Vertragsinhaberschaft, tatsächliche Beitragszahlung und Bezugsrecht; das sollte man vor Abschluss fachlich prüfen lassen.
- Sparplan statt Versicherung: Zinsen und Gewinne sind Kapitalerträge. Sie bleiben steuerfrei, soweit der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr noch nicht durch andere Anlagen verbraucht ist.
Selbst rechnen
Was ein Sparplan in verschiedenen Zeiträumen gebracht hätte, nach Steuer und Inflation:
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