Geldpeilung
Leitfaden · Entnahme und Steuer

Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026

Geld aus dem Depot entnehmen: Was nach Steuer übrig bleibt

Fünf Rechenbeispiele zu Teilverkäufen, FIFO, Reserven und Entnahmen, mit kostenlosen Rechnern zum Nachvollziehen.

Leitfaden als PDF herunterladen (ohne Anmeldung). Testfassung: Geldpeilung ist im Aufbau. Wenn Ihnen etwas unklar oder falsch vorkommt, schreiben Sie mir bitte (Kontakt im Impressum).

Irgendwann braucht man Geld aus dem Depot: für ein Auto, eine Reparatur, den Ruhestand. Dann zeigt sich, dass der Kurswert nicht das ist, was auf dem Konto ankommt. Dieser Leitfaden erklärt an einfachen Beispielen, was beim Verkauf von Fondsanteilen passiert und welche Fragen Sie vorher klären sollten. Er sagt nicht, was Sie verkaufen sollen. Er zeigt, wie sich die Varianten unterscheiden, damit Sie Ihren eigenen Fall durchrechnen können.

Inhalt

  1. Verkaufserlös ist nicht NettobetragWarum man für 10.000 € auf dem Konto mehr als 10.000 € verkaufen muss
  2. Warum der Durchschnittskurs täuschen kannDie Reihenfolge der Verkäufe (FIFO) an einem einfachen Beispiel
  3. Verkaufen nach einem KursrückgangSteuer trotz Verlust im Depot, und was mit Verlusten passiert
  4. Was eine Liquiditätsreserve leistetWie lange die Reserve reicht, und was sie nicht leisten kann
  5. Drei Varianten selbst vergleichenVerkaufen, Reserve nutzen oder über den Jahreswechsel verteilen

Annahmen in allen Beispielen: Ein thesaurierender Aktien-ETF im Privatvermögen, der steuerlich als Aktienfonds gilt (laut Anlagebedingungen mehr als 50 % in Aktien) und deshalb 30 % Teilfreistellung hat. Die Bezeichnung „ETF“ allein garantiert das nicht; die Einstufung steht im Fondsdokument und in der Abrechnung der Bank. Alle Fondsanteile in den Beispielen wurden ab 2018 gekauft; für ältere Fondsanteile gelten Übergangsregeln. Abgeltungsteuer 25 % plus Solidaritätszuschlag = 26,375 %, ohne Kirchensteuer. Sparer-Pauschbetrag 1.000 € je Person, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten. „Pauschbetrag frei“ heißt: Er ist nach Verrechnung aller übrigen Kapitalerträge und Verluste des Jahres noch übrig. Während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen und Ordergebühren sind weggelassen. Angesetzte Vorabpauschalen mindern den Veräußerungsgewinn vor Anwendung der Teilfreistellung, auch wenn wegen eines Freistellungsauftrags keine Steuer darauf gezahlt wurde. Die Beispiele zeigen deshalb eine vereinfachte Rechnung und ersetzen keine Abrechnung Ihrer Bank.

Fünf Begriffe, die in diesem Leitfaden auseinandergehalten werden:

1. Verkaufserlös ist nicht Nettobetrag

Angenommen, Sie brauchen 10.000 € auf dem Konto. Ihr Depot ist 50.000 € wert, eingezahlt haben Sie 30.000 €. 40 % des Depotwerts sind also Gewinn. Wenn alle Anteile denselben Gewinnanteil haben, gilt das auch für jeden verkauften Euro: Von 1.000 € Verkauf sind 400 € Gewinn.

Gewinnanteil 40 % des Verkaufs davon steuerfrei (Teilfreistellung) 30 % des Gewinns steuerpflichtig 28 % des Verkaufs (40 % × 70 %) Steuer darauf 26,375 % Steuer je 1.000 € Verkauf 73,85 €

Wer 10.000 € verkauft, bekommt also nicht 10.000 €, sondern rund 9.260 €. Für 10.000 € netto muss mehr verkauft werden:

Wenn …VerkaufenGewinn darinSteuerAuf dem Konto
der Pauschbetrag schon verbraucht ist10.797 €4.319 €797 €10.000 €
der Pauschbetrag von 1.000 € noch frei ist10.513 €4.205 €513 €10.000 €

Merksatz: Je größer der Gewinnanteil im Depot, desto mehr muss man für denselben Nettobetrag verkaufen. Bei einem jungen Depot mit wenig Gewinn fällt kaum Steuer an, bei einem alten Depot mit viel Gewinn deutlich mehr.

Freistellungsauftrag: Der Pauschbetrag wirkt beim Verkauf nur, soweit Sie der Bank einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Fehlt er oder ist er zu niedrig, behält die Bank Steuer ein. Wird der Auftrag noch im selben Kalenderjahr erteilt oder erhöht, kann die Bank das korrigieren; sonst gibt es die zu viel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurück.

Die Tabelle gilt nur unter den oben genannten Annahmen.

Hier hat jeder verkaufte Anteil denselben Gewinnanteil. In echten Depots ist das selten so: Wer über Jahre spart, hat Anteile zu ganz unterschiedlichen Kursen gekauft. Welche davon zuerst verkauft werden, regelt das Gesetz.

2. Warum der Durchschnittskurs täuschen kann

Viele Depotübersichten zeigen einen Durchschnittskaufkurs. Für die eigene Renditebetrachtung ist er nützlich; für die Steuer beim Verkauf zählt er aber nicht. Maßgeblich sind die Kaufpreise genau der Anteile, die verkauft werden. Für Wertpapiere in Sammelverwahrung gilt: Die zuerst gekauften Anteile gelten als zuerst verkauft (FIFO, „first in, first out“, § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Die ältesten Anteile haben oft den größten Gewinn.

KaufAnteileKursBetrag
201910050 €5.000 €
2022100100 €10.000 €
Zusammen200Durchschnitt 75 €15.000 €

Heute steht der Kurs bei 110 €. Sie verkaufen 50 Anteile für 5.500 €.

Mit Durchschnittskurs gedachtSo rechnet die Bank (FIFO)
Einstand der verkauften Anteile50 × 75 € = 3.750 €50 × 50 € = 2.500 €
Gewinn1.750 €3.000 €
steuerpflichtig (70 %)1.225 €2.100 €
Steuer, Pauschbetrag verbraucht323 €554 €
Steuer, 1.000 € Pauschbetrag frei59 €290 €

Die Steuer ist bei FIFO hier um rund 230 € höher, als der Durchschnittskurs vermuten lässt. Das ist kein Fehler der Bank, sondern die gesetzliche Reihenfolge. Umgekehrt gilt: Wenn später die teureren Anteile von 2022 an der Reihe sind, fällt dort weniger Steuer an. Werden schließlich alle Anteile verkauft, ändert die Reihenfolge nichts am gesamten Gewinn. Die Verteilung auf die Jahre kann die tatsächlich gezahlte Steuer trotzdem beeinflussen, etwa durch jährliche Pauschbeträge oder Verlustverrechnung.

Worauf es ankommt: Wer eine Entnahme plant, sollte wissen, welche Anteile als Nächstes verkauft werden und wie viel Gewinn darin steckt. Die Depotübersicht mit Durchschnittskurs beantwortet das nicht.

FIFO gilt je Depot. Liegen Käufe in getrennten Depots, wird in jedem Depot für sich nach FIFO gerechnet. Das ist eine Beschreibung der Regel, keine Anleitung: Bei Depotüberträgen gehen die ursprünglichen Kaufdaten mit, und ob eine Aufteilung etwas bringt, hängt vom Einzelfall ab. Das ist eine Frage für die Steuerberatung.

3. Verkaufen nach einem Kursrückgang

Gleiches Depot wie in Abschnitt 2, aber der Kurs ist von 110 € auf 70 € gefallen. Das ganze Depot ist jetzt 14.000 € wert, bei 15.000 € Einstand. Auf dem Papier liegen Sie also 1.000 € im Minus. Sie verkaufen wieder 50 Anteile, diesmal für 3.500 €.

Betrag
Verkauft werden nach FIFO Anteile von 2019, gekauft zu50 €
Gewinn: 50 × (70 € − 50 €)1.000 €
steuerpflichtig (70 %)700 €
Steuer, Pauschbetrag verbraucht185 €
Steuer, Pauschbetrag frei0 €

Steuer trotz Verlust im Depot: Das Depot als Ganzes liegt im Minus, die verkauften alten Anteile aber im Plus. Für die Steuer zählt der einzelne Verkauf, nicht der Stand des Depots.

Buchverlust ist noch kein steuerlicher Verlust. Die Anteile von 2022 liegen mit 30 € je Stück im Minus. Ein Kursverlust allein senkt die Steuer auf einen anderen Verkauf nicht. Steuerlich zählt er erst, wenn die Anteile verkauft werden. Für sich betrachtet haben die 100 Anteile von 2022 einen wirtschaftlichen Verlust von 3.000 €. Würde er realisiert, wären wegen der Teilfreistellung nur 70 % steuerlich berücksichtigungsfähig, also 2.100 €; nur diese können mit anderen Erträgen verrechnet werden. Im selben Depot lassen sich diese Anteile aber nicht vor den noch vorhandenen älteren Anteilen verkaufen: Auch hier gilt FIFO, zuerst gehen die restlichen 50 Anteile von 2019.

Verlust aus …wird verrechnet mit
dem Verkauf einzelner Aktiennur Gewinnen aus Aktienverkäufen
Fonds und ETFsanderen positiven Kapitalerträgen, etwa Aktiengewinnen, Dividenden, Zinsen und Fondsgewinnen
Verluste, die bei der Bank im Jahr nicht verrechnet wurdenwerden bei dieser Bank ins nächste Jahr vorgetragen
Verluste bei einer anderen Banküber Verlustbescheinigung und Steuererklärung

Reihenfolge: Die Bank verrechnet im Jahr zuerst Gewinne und Verluste. Erst auf das, was dann noch an Gewinn übrig bleibt, wirkt der Pauschbetrag. Ein Verlust aus diesem Jahr „verbraucht“ also nicht den Pauschbetrag, er senkt den Gewinn, bevor der Pauschbetrag angerechnet wird.

Verlustbescheinigung: Verluste werden grundsätzlich bei der Bank vorgetragen, bei der sie entstanden sind. Wer sie mit Kapitalerträgen bei einer anderen Bank verrechnen will, kann eine Verlustbescheinigung beantragen. Der Antrag ist unwiderruflich und muss der Bank spätestens am 15. Dezember des Jahres zugehen.

Wichtig: Mit der Bescheinigung entfällt der Verlustvortrag bei dieser Bank. Die Verluste müssen dann in der Steuererklärung angegeben werden, damit das Finanzamt sie verrechnet und einen verbleibenden Verlust feststellt. Beantragen Sie die Bescheinigung deshalb nicht nur, weil ein Verlust da ist, sondern erst, wenn eine Verrechnung über die Steuererklärung nötig und sinnvoll ist.

Ob es sich lohnt, Verluste gezielt zu realisieren und danach wieder zu kaufen, zeigt der Artikel Verluste bis zum Jahresende nutzen.

4. Was eine Liquiditätsreserve leistet

Viele Anleger halten neben dem Depot eine Reserve auf dem Tagesgeldkonto. Damit müssen sie nach einem Kurseinbruch nicht verkaufen, sondern können erst die Reserve verbrauchen.

Beispiel: Sie entnehmen 1.500 € im Monat und haben 30.000 € Reserve. Brutto reicht das für 20 Monate, also knapp zwei Jahre. Zinsen auf das Tagesgeld verlängern das etwas; wenn die Entnahme mit der Inflation steigt, verkürzt es sich etwas.

Bruttoreichweite = Reserve ÷ monatliche Entnahme = 30.000 € ÷ 1.500 € = 20 Monate

Was die Reserve nicht leisten kann: Sie überbrückt nur eine bestimmte Zeit. Ein Kurseinbruch kann länger dauern. In der von Geldpeilung verwendeten Weltaktien-Nachbildung (in Euro, mit Dividenden, jeweils zum Jahresende) lag der Wert nach den Einbrüchen von 1973/74 erst 1980 wieder über dem Höchststand von 1972, nach 2001/02 und 2008 erst 2012 über dem Stand von 2000. Frühere Erholungszeiten sind keine Obergrenze für künftige Verlustphasen, und Jahresendwerte zeigen keine Tiefpunkte innerhalb eines Jahres. Mit laufenden Entnahmen dauert die Erholung des eigenen Depots länger.

Wie sich eine Reserve über ganze Jahrzehnte ausgewirkt hätte, zeigt die Entnahme-Simulation in Strategien testen. Sie rechnet Jahr für Jahr mit Steuer und Inflation und zeigt, ob das Geld gereicht hätte. Den Rückgang als Stresstest zeigt der Beispielbericht.

5. Drei Varianten selbst vergleichen

Zurück zum Depot aus Abschnitt 1 (50.000 € wert, 40 % Gewinnanteil). Sie brauchen 10.000 €, der Pauschbetrag ist in diesem Jahr noch frei. Drei Wege, gerechnet für dieses Beispiel:

VarianteVerkaufenSteuerWas Sie bedenken sollten
A Alles in einem Jahr aus dem Depot10.513 €513 €einfach; der Pauschbetrag wirkt nur einmal
B Je 5.000 € im Dezember und im Januar2 × 5.114 €2 × 114 € = 228 €nutzt den Pauschbetrag zweimal; geht nur, wenn er in beiden Jahren frei ist und der Zeitpunkt passt
C Aus der Reserve0 €0 €keine Steuer jetzt, das Depot bleibt investiert; die Reserve ist danach kleiner und fehlt beim nächsten Einbruch

Gilt nur unter den genannten Annahmen. Variante B setzt voraus, dass die beiden Verkäufe in zwei verschiedenen Kalenderjahren abgerechnet werden und der Pauschbetrag in beiden Jahren nach allen anderen Kapitalerträgen und Verlusten noch frei ist. Ordertag, Ausführung, Buchung und Wertstellung können auseinanderfallen. Klären Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank, bis wann ein Verkauf ausgeführt sein muss, damit er noch dem alten Jahr zugeordnet wird, und warten Sie nicht bis zum letzten Handelstag. Die 285 € gelten außerdem nur bei gleichem Gewinnanteil und unveränderten Kursen.

Variante B spart im Beispiel rund 285 € Steuer gegenüber A. Variante C löst keine Verkaufssteuer aus; die Gewinne im Depot bleiben unrealisiert. Ob und wie viel Steuer darauf später anfällt, hängt vom späteren Verkauf, der Wertentwicklung, freien Pauschbeträgen, Verlusten und dem dann geltenden Recht ab. Wirtschaftlich heißt C außerdem: Die Reserve wird kleiner, und mehr Vermögen bleibt am Kapitalmarkt. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie dringend das Geld gebraucht wird, wie groß die Reserve ist und welche anderen Kapitalerträge den Pauschbetrag schon nutzen.

Ihren eigenen Fall rechnen:

Was dieser Leitfaden nicht abdeckt