Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026
Verluste im Depot bis zum Jahresende nutzen: Was ein Verlustverkauf wirklich bringt
Wer dieses Jahr schon Gewinne versteuert hat und zugleich Positionen im Minus hält, kann sich einen Teil der Steuer zurückholen, indem er den Verlust realisiert. Das klingt nach geschenktem Geld. Meist ist es eine Steuerstundung, und welche Verluste womit verrechnet werden, regelt das Gesetz streng.
Kurz gesagt: Ein realisierter Verlust mindert die Gewinne desselben Jahres. Hat die Bank auf passende Gewinne schon Abgeltungsteuer einbehalten, erstattet sie diese: bei 4.000 € Aktienverlust bis zu 1.055 € (ohne Kirchensteuer). Aktienverluste zählen aber nur gegen Aktiengewinne. Wer zurückkauft, senkt seinen Einstand; steigt der Kurs wieder, kommt die Steuer später zurück. Liegen Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken, muss die Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragt sein.
Das Beispiel
Eine Aktie, 2020 für 10.000 € gekauft, ist heute 6.000 € wert. Bei derselben Bank wurden dieses Jahr schon 10.000 € Gewinne aus Aktienverkäufen versteuert, der Freistellungsauftrag ist verbraucht.
Vereinfachtes Steuerbeispiel ohne Transaktionskosten. Die Handelskosten sind eine zusätzliche Schätzung; ihre steuerliche Wirkung ist nicht eingerechnet.
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Realisierter Verlust | −4.000 € |
| Erstattung der Abgeltungsteuer mit Soli | 1.055 € |
| mit 8 % / 9 % Kirchensteuer | 1.113 € / 1.120 € |
| Geschätzte Handelskosten: 2 € Ordergebühren plus 12 € aus Geld-Brief-Spanne und Ausführungskursen (je 0,1 % beim Verkauf und beim Rückkauf) | −14 € |
| Neuer Einstand nach Rückkauf zu 6.000 € (zuzüglich Kaufnebenkosten) | rund 6.000 € statt 10.000 € |
| Steigt die Aktie später wieder auf 10.000 €: zusätzlicher Gewinn | 4.000 € |
| Darauf Steuer zum heutigen Satz, falls dann nichts verrechnet werden kann | 1.055 € |
Modellrechnung, keine Empfehlung. Bei derselben Bank fließt die Erstattung in ihre laufende Verlustverrechnung ein; wann sie gebucht wird, hängt von der Bank ab. Der Kurs kann sich zwischen Verkauf und Rückkauf ändern.
Die 1.055 € sind deshalb vor allem ein Steueraufschub: Die Erstattung steht früher zur Verfügung, die Steuer wird erst beim späteren Verkauf fällig. Endgültig gespart ist es nur, wenn der spätere Gewinn tatsächlich niedriger besteuert wird, etwa weil dann ein Freibetrag frei ist, andere Verluste gegenüberstehen oder sich die persönliche Lage geändert hat. Das lässt sich heute nicht vorhersagen.
Welcher Verlust womit verrechnet wird
| Verlust aus | verrechenbar mit | Besonderheit |
|---|---|---|
| Verkauf von Einzelaktien (gekauft ab 2009) | nur Gewinnen aus Aktienverkäufen | eigener Aktienverlusttopf; Zinsen, Dividenden oder ETF-Gewinne gleicht er nicht aus |
| Aktien-ETFs und -Fonds | allen Kapitalerträgen, auch Aktiengewinnen | bei gewöhnlichen Aktienfonds mit 30 % Teilfreistellung zählen 70 % des Verlusts: 4.000 € Verlust bringen bei ausreichenden verrechenbaren Erträgen bis zu 738,50 € (ohne Kirchensteuer). Bei vor 2018 gekauften Anteilen wird der Teil bis Ende 2017 ohne Teilfreistellung gerechnet. |
| Anleihen, Anleihe-ETFs, Zertifikate | allen Kapitalerträgen | allgemeiner Verlusttopf |
| Einzelaktien, gekauft vor 2009 | – | Altbestand: Gewinne steuerfrei, Verluste zählen steuerlich nicht |
| Physisches Gold, Gold-Wertpapiere mit Lieferanspruch (z. B. Xetra-Gold), direkt gehaltene Bitcoin, jeweils innerhalb eines Jahres verkauft | steuerpflichtigen Gewinnen aus allen privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG, etwa auch einem Immobilienverkauf innerhalb der Frist | kein Bankverlusttopf, Verrechnung über die Steuererklärung (Anlage SO); Rücktrag ins Vorjahr und Vortrag in Folgejahre, aber nur innerhalb dieser Geschäfte. Nach einem Jahr Haltedauer steuerlich ohne Bedeutung. Gold-ETCs ohne Lieferanspruch zählen zu den Kapitalerträgen. |
Ob die Beschränkung für Aktienverluste verfassungsgemäß ist, prüft das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 3/21); die Entscheidung wird für 2026 erwartet und stand am 15.10.2026 noch aus. Ob Ihr Steuerbescheid in diesem Punkt vorläufig ergeht, steht im Vorläufigkeitsvermerk des Bescheids.
Mehrere Banken: Frist 15. Dezember
Jede Bank verrechnet nur, was in ihren eigenen Depots passiert. Liegen die versteuerten Gewinne bei Bank A und die Verluste bei Bank B, holt der Verkauf bei Bank B zunächst nichts zurück; der Verlust bleibt im Topf von Bank B und wird dort normalerweise ins nächste Jahr vorgetragen.
- Verlustbescheinigung bei Bank B beantragen, spätestens bis 15. Dezember (§ 43a Abs. 3 EStG). Der Antrag ist unwiderruflich. Die Bank bescheinigt nach Jahresende den Verlust, der nach ihrer eigenen Verrechnung übrig bleibt; er wird dann nicht mehr bei ihr vorgetragen.
- In der Steuererklärung (Anlage KAP) wird der Verlust mit den Gewinnen bei Bank A verrechnet, das Finanzamt erstattet die zu viel einbehaltene Steuer.
- Ohne Antrag bleibt der Verlust im Topf von Bank B und wirkt erst gegen künftige passende Gewinne dort. Das ist nicht falsch, nur später.
- Ehepaare mit gemeinsamem Freistellungsauftrag: Die Bank verrechnet Gewinne und Verluste beider Partner am Jahresende miteinander, aber nur für Depots bei ihr.
Verkaufen und zurückkaufen: in der richtigen Reihenfolge
- Den Verkauf vollständig ausführen lassen, erst danach die Kauforder erteilen. Keine gleichzeitig offenen Kauf- und Verkaufsorders für dasselbe Wertpapier: Eigene gegenläufige Orders dürfen nicht gegeneinander ausgeführt werden. Solche Geschäfte mit sich selbst können verbotene Marktmanipulation sein, die BaFin warnt ausdrücklich davor; ein Steuermotiv rechtfertigt sie nicht.
- Steuerlich erkennt der BFH einen echten Verkauf mit anschließendem Rückkauf zu einem anderen Kurs grundsätzlich an (Urteil vom 25.8.2009, IX R 60/07). Einen Missbrauch sah er dagegen in einem Fall, in dem ein Börsenmakler sicher sein konnte, dieselbe Stückzahl am selben Tag zum Verkaufspreis zurückzubekommen (Urteil vom 8.3.2017, IX R 5/16).
- Nicht bis zum letzten Handelstag warten: Bei der Bank klären, bis wann ein Verkauf abgerechnet sein muss, damit er noch zum alten Jahr zählt.
Wann es wenig bringt
- Keine passenden verrechenbaren Gewinne in diesem Jahr: Dann gibt es keine sofortige Erstattung. Der realisierte Verlust wird für spätere passende Gewinne vorgetragen. Ohne Verkauf bliebe es ein nicht realisierter Buchverlust, der einen späteren Verkaufsgewinn ohnehin mindert. Der Vorteil eines frühen Verkaufs ist dann klein, die Kosten fallen aber an.
- Kleine Verluste bei hohen Ordergebühren: Zwei Orders und die Spanne können einen Teil der Erstattung aufzehren.
- Aktien vor 2009 gekauft: Ihre Verluste zählen steuerlich nicht, und der Rückkauf nimmt den steuerfreien Altbestand weg.
- Wer ohnehin bald verkaufen wollte, gewinnt durch den Zwischenschritt wenig; der Effekt liegt dann nur im Zeitpunkt.
Für Ihr eigenes Depot rechnen
Mit Ihren Käufen nach FIFO, Ihren Verlusttöpfen und den in diesem Jahr schon versteuerten Gewinnen zeigt der Rechner Erstattung, Kosten und die mögliche spätere Steuer nach einem Rückkauf, jeweils unter Ihren Annahmen:
„Was kostet dieser Verkauf?“ in „Verkaufen & Steuern“