Veröffentlicht am · Gesetzesstand Oktober 2026
Altersvorsorgedepot ab 2027: Für wen es sich lohnt und für wen nicht
Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat ein Depot für die Altersvorsorge, mit Zulagen von bis zu 540 € im Jahr plus Kinderzulagen. Dafür wird die Auszahlung im Alter voll versteuert, und das Geld ist grundsätzlich bis 65 gebunden. Ein normales ETF-Depot ist steuerlich ebenfalls günstig. Ob die Förderung ein Gewinn ist, ist eine Rechenfrage.
Kurz gesagt: In unserem Modell liegt das Altersvorsorgedepot in den meisten Fällen vorn, deutlich bei Eltern mit Kinderzulagen, bei kleinen Beiträgen und bei Sparern, deren Sparer-Pauschbetrag ohnehin verbraucht ist. Knapp wird es bei hohen Kosten und bei hohem Einkommen im Alter. Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte kann sich das Bild umkehren, wenn auf die Auszahlung Beiträge fallen. Dazu kommen Nachteile, die keine Rechnung erfasst: Das Geld ist gebunden, und ein Auszahlplan bis 85 ist keine lebenslange Rente.
Was das Gesetz vorsieht
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 % auf den Teil bis 1.800 €, zusammen höchstens 540 €. Voraussetzung sind mindestens 120 € Eigenbeitrag.
- Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind und Jahr, voll ab 300 € Eigenbeitrag; sie steht dem berechtigten Elternteil zu. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen gibt es einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn die berechtigte Person zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist.
- Steuerabzug: Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulage sind als Sonderausgaben absetzbar. Das Finanzamt prüft selbst, ob das über die Zulage hinaus einen Steuervorteil bringt; den erstattet es aufs Konto, nicht ins Depot.
- Ansparphase: keine Steuer, keine Vorabpauschale, steuerfreies Umschichten.
- Auszahlung: grundsätzlich ab 65, als Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85. Was aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen stammt, wird voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
- Kosten: Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozentpunkte durchschnittliche jährliche Renditeminderung begrenzt. Diese Kennzahl umfasst die Kosten insgesamt und ist nicht mit einer einzelnen Depotgebühr gleichzusetzen. Für frei gewählte Depots gibt es keinen Deckel.
- Wer gefördert wird: unter anderem Pflichtversicherte der Rentenversicherung und Beamte; neu unmittelbar förderberechtigt sind unter weiteren Voraussetzungen auch bestimmte Selbständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben.
Gesetzesstand: Altersvorsorgereformgesetz vom 26.5.2026, verkündet am 29.5.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156). Die Verordnung zum Standarddepot und Produktdetails der Anbieter standen bei Redaktionsschluss noch nicht vollständig fest.
Warum es keine eindeutige Antwort gibt
Zwei Steuerwege stehen sich gegenüber. Im Altersvorsorgedepot gibt es heute Förderung und während der Ansparzeit keine Steuer, dafür ist im Alter jeder ausgezahlte Euro steuerpflichtig, auch die eingezahlten Beiträge. Im normalen ETF-Depot zahlt man aus versteuertem Geld ein, später aber nur Abgeltungsteuer auf die Gewinne, und davon sind bei Aktienfonds 30 % steuerfrei. Dazu deckt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr bei vielen Sparern einen großen Teil der Erträge.
Wer im Alter wenig anderes Einkommen hat, zahlt auf die Auszahlung wenig Steuer; dann wirkt die Förderung fast vollständig. Wer im Alter gut versorgt ist, gibt über die Steuer einen Teil der Förderung wieder ab.
Das Beispiel
40 Jahre alt, ledig, 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr bis 65, zu versteuerndes Einkommen heute 50.000 €, im Alter ohne dieses Depot 25.000 € in heutigem Geld, Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner. 6 % Marktrendite vor Kosten, Effektivkosten 0,6 % im Altersvorsorgedepot, 0,2 % laufende Kosten im ETF-Depot, in beiden 0,25 % Quellensteuer im Fonds. Im normalen Depot ist der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € frei.
| Ergebnis | Geförderter Weg | Normales ETF-Depot |
|---|---|---|
| Eigenbeiträge in 25 Jahren | 45.000 € | 45.000 € |
| Zulagen | 13.500 € | – |
| Altersvorsorgedepot mit 65, vor Steuer, heutiges Geld | 69.498 € | – |
| Zusätzliche Steuererstattung (6.861 €), angelegt in einem normalen Depot, mit 65 | 8.603 € | – |
| Normales Depot mit 65 | – | 56.515 € |
| Monatlich netto, 65 bis 85, in Kaufkraft von heute | 277 € + 49 € = 326 € | 296 € |
| Summe der inflationsbereinigten Nettoauszahlungen bis 85 | 78.149 € | 71.109 € |
| Vermögen mit 85 | 0 € | 0 € |
Beide Wege werden von 65 bis 85 so entnommen, dass die Kaufkraft der Auszahlung gleich bleibt und mit 85 nichts übrig ist; beim geförderten Weg zählen das Altersvorsorgedepot (277 € im Monat) und das Depot aus den Steuererstattungen (49 €) zusammen. Das Altersvorsorgedepot hat mit 65 rund 13.000 € mehr, gibt über die Steuer im Alter aber einen Teil davon ab. Unter dem Strich liegt der geförderte Weg rund 7.000 € vorn, etwa 10 %. Bei sonst gleichen Annahmen kehrt sich das erst bei einem zu versteuernden Einkommen im Alter von rund 47.000 € um; das ist eine Modellschwelle, keine allgemeine Grenze.
Wer gewinnt, wer verliert
| Änderung gegenüber dem Beispiel | Unterschied, Summe netto bis 85 |
|---|---|
| Nur 360 € Beitrag im Jahr, zwei Kinder | geförderter Weg +14.422 € |
| Einkommen heute 90.000 €, im Alter 40.000 € | geförderter Weg +14.487 € |
| Sparer-Pauschbetrag schon durch andere Erträge verbraucht | geförderter Weg +13.115 € |
| Effektivkosten 0,3 % | geförderter Weg +11.503 € |
| Zwei Kinder mit Kinderzulage (18 Jahre) | geförderter Weg +11.243 € |
| Einkommen im Alter 40.000 € statt 25.000 € | geförderter Weg +2.296 € |
| Effektivkosten 1,0 % (Obergrenze Standarddepot) | geförderter Weg +1.517 € |
| Nur 360 € Beitrag im Jahr, keine Kinder | geförderter Weg +526 € |
| Sensitivität: freiwillig gesetzlich krankenversichert, Beiträge auf die gesamte Auszahlung angenommen | normales Depot +5.318 € |
- Kinderzulagen und kleine Beiträge sind die größten Hebel. Auf 360 € Eigenbeitrag kommen 180 € Grundzulage, 50 %; bei 1.800 € sind es 30 %.
- Gutverdiener profitieren vom Steuerabzug, der als Unterschied zweier Steuerberechnungen ermittelt wird. Ob das reicht, hängt davon ab, wie stark das Einkommen im Alter sinkt.
- Kosten entscheiden mit: Zwischen 0,3 % und 1,0 % Effektivkosten liegen im Beispiel rund 10.000 €.
- Kleine Unterschiede wie die 526 € bei 360 € ohne Kinder liegen innerhalb der Modellunsicherheit; das ist praktisch ein Gleichstand.
- Krankenversicherung: Für Pflichtmitglieder der Krankenversicherung der Rentner sind Leistungen aus privaten Riester-Verträgen nach heutiger Praxis beitragsfrei, weil sie nicht zu den Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V zählen; dass das für das neue Depot ebenso gilt, ist unsere Einschätzung. Freiwillig Versicherte zahlen Beiträge nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V), mit Mindest- und Höchstgrenzen. Wichtig: Wer heute freiwillig gesetzlich versichert ist, weil sein Lohn über der Versicherungspflichtgrenze liegt, wird als Rentner in der Regel Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner. Dafür zählt nicht die Höhe der Rente, sondern ob man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert war, freiwillige Mitgliedschaft eingeschlossen (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Freiwillig versichert bleiben im Alter vor allem Menschen mit längeren Zeiten in der privaten Krankenversicherung oder im Ausland. Die Zeile oben ist deshalb eine Sensitivitätsrechnung, kein gesichertes Ergebnis; vor einer Entscheidung mit der Krankenkasse klären.
Was der Rechner nicht abbildet
- Bindung. Das Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Eine freie vorzeitige Entnahme kann zur Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen führen; gesetzliche Ausnahmen gibt es insbesondere für bestimmte selbstgenutzte Wohnzwecke. Das normale Depot ist flexibler.
- Langlebigkeit. Ein Auszahlplan bis 85 ist keine lebenslange Rente. Wer länger lebt, braucht danach andere Einkünfte oder übriges Vermögen. Der Vergleich bewertet dieses Risiko nicht.
- Vererbung. Gefördertes Vermögen kann vererbt werden; dabei können Förderung zurückgefordert und weitere steuerliche Folgen ausgelöst werden, für Ehepartner gelten besondere Regeln. Wer frei vererben möchte, sollte das gesondert prüfen.
- Wegzug ins Ausland. Wer ab Beginn der Auszahlung außerhalb der EU und des EWR wohnt, muss nach der von Riester bekannten Regel (§ 95 EStG) Zulagen und Steuervorteile unter Umständen zurückzahlen. Wer im Alter auswandern möchte, sollte das vor dem Abschluss prüfen.
- Beiträge über 1.800 €, Leibrente statt Auszahlplan, Ehegattenzulage und der Wechsel aus einem Riester-Vertrag.
So wurde gerechnet
Jahresschritte, nominal gerechnet und in heutiges Geld umgerechnet, Inflation 2 % pro Jahr. Eigenbeitrag, Zulage und Steuererstattung am Jahresende (Zulagen werden in Wirklichkeit später gutgeschrieben). Steuerabzug: Einkommensteuer mit Soli ohne und mit Abzug von Beitrag plus Zulage berechnet; nur was das mehr bringt als die Zulage, gilt als Erstattung und wird in einem normalen Depot angelegt. Steuertarif 2026, Sparer-Pauschbetrag und Beitragsbemessungsgrenze wachsen mit der Inflation; das Einkommen im Alter ist in heutigem Geld angegeben. Auszahlung von 65 bis 85 jeweils am Jahresanfang in gleichbleibender Kaufkraft, für alle Töpfe gleich, Rendite und Kosten wie in der Ansparphase. Normales Depot und Erstattungsdepot: Abgeltungsteuer mit Soli, Teilfreistellung 30 %, Vorabpauschale mit 2,5 % Basiszins, die Steuer wird durch versteuerte Anteilsverkäufe bezahlt; das Erstattungsdepot nutzt den freien Sparer-Pauschbetrag, den im Vergleich das normale Depot nutzt, also keinen zusätzlichen. „Summe“ ist die Summe der einzeln inflationsbereinigten Nettoauszahlungen, kein abgezinster Barwert. Ohne Kirchensteuer, ledig.
Selbst rechnen
Im Rechner lassen sich Beitrag, Alter, Kinder, Einkommen heute und im Alter, Kosten, freier Sparer-Pauschbetrag und Krankenversicherung einstellen. Er zeigt auch die Modellschwelle, ab der das normale Depot vorn liegt.
„Altersvorsorgedepot ab 2027“ in „Mein Geld“