Geldpeilung
Lösungsweg · Geld aus dem Depot

Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026

Ich brauche Geld aus meinem Depot: Verkauf und Steuer Schritt für Schritt berechnen

Welche Unterlagen Sie brauchen, wie Sie mit dem Rechner den nötigen Verkauf ermitteln, was das Ergebnis bedeutet und was vor dem Verkauf zu klären ist.

Kurz gesagt: Wer einen bestimmten Betrag verfügbar haben möchte, muss gegebenenfalls mehr verkaufen: Steuern auf realisierte Gewinne und Verkaufsgebühren verringern den verfügbaren Betrag. Entscheidend sind unter anderem, welche Kauftranchen verkauft werden, deren Anschaffungskosten, die steuerliche Einordnung sowie nutzbare Pauschbeträge und Verluste. Bei Verlustverkäufen, steuerfreien Altbeständen oder ausreichendem Pauschbetrag kann auch keine Steuer anfallen. Im vereinfachten Beispiel eines Aktien-ETF mit 40 % Gewinnanteil sind für 10.000 € nach Steuer rund 10.513 € zu verkaufen, wenn noch 1.000 € Sparer-Pauschbetrag verfügbar sind, und rund 10.797 €, wenn er ausgeschöpft ist (Annahmen in Schritt 4).

Testfassung: Dieser Lösungsweg ist neu. Wenn Ihnen ein Schritt unklar ist oder etwas fehlt, schreiben Sie mir bitte an frage@geldpeilung.de. Da ich beruflich zeitweise auf See bin, kann die Antwort dauern.

  1. Bin ich hier richtig?
  2. Was brauche ich?
  3. Wie gehe ich vor?
  4. Probelauf ohne eigene Daten
  5. Was bedeutet mein Ergebnis?
  6. Was ist vor dem Verkauf zu klären?
  7. Wo endet die Aussage?

1. Bin ich hier richtig?

Dieser Weg hilft, wenn Sie einen bestimmten Betrag nach Steuer brauchen und wissen wollen, wie viel Sie verkaufen müssen, welche Kauftranchen dabei verkauft werden und wie viel Steuer anfällt. Er richtet sich an Privatanleger mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Fonds, ETFs und Aktien in einem Depot bei einer inländischen Bank, die die Abgeltungsteuer selbst einbehält.

Ergänzend rechnet der Rechner Gold mit Lieferanspruch, physisches Gold und direkt gehaltene Bitcoin nach eigenen Regeln (Schritt 5). Für sie gelten andere Steuer- und Dokumentationsregeln als für Aktien und Fonds. Direkt gehaltene Bitcoin sind etwas anderes als Bitcoin-ETPs im Wertpapierdepot; bei Goldprodukten entscheiden die konkreten Produktbedingungen über die steuerliche Einordnung.

Der Weg beantwortet nicht, ob Sie verkaufen sollten oder welche Anlage Sie behalten sollten. Nicht abgedeckt sind ausländische Depots, Betriebsvermögen, Termingeschäfte, Erbschaft und Schenkung.

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: Kapitalerträge können zusätzlich beitragspflichtig sein. Der errechnete Betrag nach Steuer ist dann nicht automatisch der Betrag, der nach allen einkommensabhängigen Beiträgen bleibt. Diese Beiträge rechnet der Rechner nicht ein.

2. Was brauche ich?

Legen Sie sich diese Angaben bereit. Was fehlt, können Sie zunächst schätzen. Schätzwerte dienen nur einer ersten Orientierung; vor einem tatsächlichen Verkauf sollten vor allem die steuerlichen Anschaffungsdaten geklärt sein.

3. Wie gehe ich vor?

Alles wird im Rechner Verkaufen & Steuern erledigt. Die Eingaben werden nur in Ihrem Browser gerechnet und nicht übertragen; gespeichert werden sie dort nur, wenn Sie das Häkchen „Eingaben merken“ setzen.

  1. Ein Depot je Rechnung: Rechnen Sie jedes Depot getrennt. Die Reihenfolge der Verkäufe und die Verlusttöpfe gelten je Depot und Bank.
  2. Käufe eintragen (Abschnitt 1): je Kauf eine Karte. Nur Käufe desselben Wertpapiers im selben Depot erhalten dieselbe Bezeichnung, am sichersten die ISIN. Gleiche oder ähnliche Namen reichen dafür nicht. Bitcoin aus verschiedenen Wallets erhalten verschiedene Bezeichnungen.
  3. Steuerlage eintragen (Abschnitt 2): Verkaufstag, Verlusttöpfe, freier Freistellungsauftrag, Kirchensteuer, persönlicher Steuersatz (für Gold und Bitcoin), Freibetrag für Altanteile, in diesem Jahr schon versteuerte Gewinne.
  4. Betrag eintragen (Abschnitt 4 „Betrag beschaffen“): den Betrag, den Sie nach Steuer brauchen. Bei Gold und Bitcoin wählen Sie, ob Käufe in der Haltefrist unangetastet bleiben sollen. Ordergebühren rechnet Abschnitt 4 nicht ein; planen Sie sie zusätzlich ein.
  5. Ergebnis lesen: Der Rechner zeigt einen steuerorientierten Verkaufsvorschlag und zum Vergleich einen gleichmäßigen Verkauf aus allen Positionen, mit Steuer und Nettobetrag je Verkauf. „In Abschnitt 3 übernehmen“ zeigt die Rechnung im Detail.
  6. Termine prüfen (Abschnitt 5): wann Gold- und Bitcoin-Käufe die Jahresfrist hinter sich haben.

4. Probelauf ohne eigene Daten

So rechnen Sie das Beispiel aus der Kurzantwort selbst nach. „Alles leeren“ entfernt nur die Käufe; die Einstellungen in Abschnitt 2 bleiben stehen und müssen deshalb einzeln gesetzt werden:

  1. „Alles leeren“, dann „+ Kauf hinzufügen“: Bezeichnung „Welt-ETF“, Art Aktien-ETF, Kaufdatum 01.03.2019, Kaufwert 30.000 €, Wert heute 50.000 €, Vorabpauschalen 0 €.
  2. Abschnitt 2: Verkaufstag 20.10.2026, beide Verlusttöpfe 0 €, Freistellungsauftrag noch frei 1.000 €, Kirchensteuer keine, schon versteuerte Gewinne beide 0 €.
  3. Abschnitt 4: Benötigter Betrag nach Steuer 10.000 €. Für die zweite Zeile den Freistellungsauftrag auf 0 € setzen.
Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag)VerkaufenGewinn darinsteuerpflichtig nach TeilfreistellungSteuerAuf dem Konto
1.000 € noch frei10.513 €4.205 €2.944 € − 1.000 € = 1.944 €513 €10.000 €
ausgeschöpft (0 € frei)10.797 €4.319 €3.023 €797 €10.000 €

Annahmen: ein thesaurierender Aktien-ETF im Privatvermögen, steuerlich Aktienfonds (30 % Teilfreistellung), gekauft 2019; 40 % des heutigen Werts sind Gewinn. Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag 26,375 %, ohne Kirchensteuer, ohne Ordergebühren. Der Verzicht auf Vorabpauschalen dient nur der Vereinfachung; bei echten Käufen tragen Sie die tatsächlich angesetzten Beträge ein. Beträge auf volle Euro gerundet; gerechnet wird ungerundet. Mit genau diesen Eingaben im Rechner nachgerechnet am 20.10.2026; dieselben Zahlen stehen im Leitfaden Entnahme, Abschnitt 1.

Mit „Beispieldepot laden“ sehen Sie zusätzlich ein gemischtes Depot mit Altbeständen, Gold, Bitcoin und einem Verlust. Seine Ergebnisse hängen vom eingestellten Verkaufstag ab, weil Haltefristen ablaufen.

5. Was bedeutet mein Ergebnis?

6. Was ist vor dem Verkauf zu klären?

Das Steuerjahr mit dem Depot zeigt, welche Termine im Jahr dazu gehören.

7. Wo endet die Aussage?

Genauer vergleichen: Varianten

Mit denselben Eingaben lassen sich im Rechner Varianten durchspielen: einen anderen Verkaufstag einstellen (etwa nach Ablauf einer Jahresfrist oder im neuen Jahr), Gold und Bitcoin in der Haltefrist zulassen oder ausschließen, einen Teil aus Tagesgeld nehmen und nur den Rest verkaufen. Wie lange eine Reserve reicht und was sie nicht leistet, zeigt der Leitfaden, Abschnitt 4.

Rechnung prüfen: Formel, Testfall, Rechtsgrundlagen

Vereinfachter Fall: ein Aktienfonds, Kauf ab 2018, Gewinn, keine Verluste, ohne Kirchensteuer, es wird nur ein Teil dieser einen Kauftranche verkauft.

G = V × (1 − K ÷ W) − F − P
B = max(0; 0,70 × G − A)
T = B × 26,375 %
N = V − F − T

V Verkaufserlös · K Anschaffungskosten der ganzen Kauftranche · W heutiger Wert dieser Kauftranche · F Verkaufsgebühren · P auf die verkauften Anteile entfallende angesetzte Vorabpauschalen · A noch freier Pauschbetrag · B steuerpflichtiger Betrag · T Steuer · N Nettoauszahlung. Verkaufsgebühren mindern auch den steuerlichen Gewinn. Der Rechner setzt in Abschnitt 4 F = 0.

Testfall aus Schritt 4: V = 10.513 €, G = 10.513 × 0,4 = 4.205 €, B = 0,7 × 4.205 − 1.000 = 1.944 €, T = 513 €, N = 10.000 €. Die Rechenwege des Rechners werden mit Musterfällen im Selbsttest geprüft; das schließt Fehler nicht aus.

Rechtsgrundlagen: Einkommensteuergesetz § 20 Abs. 4 (Veräußerungsgewinn, FIFO in Satz 7), § 20 Abs. 6 (Verlustverrechnung), § 20 Abs. 9 (Sparer-Pauschbetrag), § 23 (private Veräußerungsgeschäfte: Jahresfrist, Freigrenze 1.000 €, eigener Verlustausgleich), § 32d (Abgeltungsteuer), § 43a Abs. 3 (Verlusttopf, Verlustbescheinigung bis 15. Dezember), § 44a (Freistellungsauftrag); Investmentsteuergesetz § 19 (Gewinn bei Veräußerung, Vorabpauschalen), § 20 (Teilfreistellung), § 56 (Übergang 2018, Freibetrag für Altanteile in Abs. 6); BMF-Schreiben vom 06.03.2025 zu Kryptowerten; Solidaritätszuschlaggesetz. Stand 2026.