Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026
Ich brauche Geld aus meinem Depot: Verkauf und Steuer Schritt für Schritt berechnen
Welche Unterlagen Sie brauchen, wie Sie mit dem Rechner den nötigen Verkauf ermitteln, was das Ergebnis bedeutet und was vor dem Verkauf zu klären ist.
Kurz gesagt: Wer einen bestimmten Betrag verfügbar haben möchte, muss gegebenenfalls mehr verkaufen: Steuern auf realisierte Gewinne und Verkaufsgebühren verringern den verfügbaren Betrag. Entscheidend sind unter anderem, welche Kauftranchen verkauft werden, deren Anschaffungskosten, die steuerliche Einordnung sowie nutzbare Pauschbeträge und Verluste. Bei Verlustverkäufen, steuerfreien Altbeständen oder ausreichendem Pauschbetrag kann auch keine Steuer anfallen. Im vereinfachten Beispiel eines Aktien-ETF mit 40 % Gewinnanteil sind für 10.000 € nach Steuer rund 10.513 € zu verkaufen, wenn noch 1.000 € Sparer-Pauschbetrag verfügbar sind, und rund 10.797 €, wenn er ausgeschöpft ist (Annahmen in Schritt 4).
Testfassung: Dieser Lösungsweg ist neu. Wenn Ihnen ein Schritt unklar ist oder etwas fehlt, schreiben Sie mir bitte an frage@geldpeilung.de. Da ich beruflich zeitweise auf See bin, kann die Antwort dauern.
- Bin ich hier richtig?
- Was brauche ich?
- Wie gehe ich vor?
- Probelauf ohne eigene Daten
- Was bedeutet mein Ergebnis?
- Was ist vor dem Verkauf zu klären?
- Wo endet die Aussage?
1. Bin ich hier richtig?
Dieser Weg hilft, wenn Sie einen bestimmten Betrag nach Steuer brauchen und wissen wollen, wie viel Sie verkaufen müssen, welche Kauftranchen dabei verkauft werden und wie viel Steuer anfällt. Er richtet sich an Privatanleger mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Fonds, ETFs und Aktien in einem Depot bei einer inländischen Bank, die die Abgeltungsteuer selbst einbehält.
Ergänzend rechnet der Rechner Gold mit Lieferanspruch, physisches Gold und direkt gehaltene Bitcoin nach eigenen Regeln (Schritt 5). Für sie gelten andere Steuer- und Dokumentationsregeln als für Aktien und Fonds. Direkt gehaltene Bitcoin sind etwas anderes als Bitcoin-ETPs im Wertpapierdepot; bei Goldprodukten entscheiden die konkreten Produktbedingungen über die steuerliche Einordnung.
Der Weg beantwortet nicht, ob Sie verkaufen sollten oder welche Anlage Sie behalten sollten. Nicht abgedeckt sind ausländische Depots, Betriebsvermögen, Termingeschäfte, Erbschaft und Schenkung.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: Kapitalerträge können zusätzlich beitragspflichtig sein. Der errechnete Betrag nach Steuer ist dann nicht automatisch der Betrag, der nach allen einkommensabhängigen Beiträgen bleibt. Diese Beiträge rechnet der Rechner nicht ein.
2. Was brauche ich?
Legen Sie sich diese Angaben bereit. Was fehlt, können Sie zunächst schätzen. Schätzwerte dienen nur einer ersten Orientierung; vor einem tatsächlichen Verkauf sollten vor allem die steuerlichen Anschaffungsdaten geklärt sein.
- Betrag nach Steuer und Datum
Wo: Ihr eigener Bedarf · Wofür: Zielwert des Rechners. Ausführung, Abwicklung und Überweisung brauchen Zeit; klären Sie die Fristen mit Ihrer Bank und planen Sie einen Puffer ein. - Jeder Kauf: Wertpapier (am besten mit ISIN), Depot, Kaufdatum, Stückzahl und Kaufwert inklusive Kosten
Wo: Kaufabrechnungen im Postfach der Bank, Depotauszug mit Einzelkäufen · Wofür: Reihenfolge der Verkäufe und Gewinn je Kauf - Heutiger Wert je Kauf
Wo: Stückzahl des Kaufs × aktueller Kurs. Zeigt die Bank nur den Gesamtwert der Position, teilen Sie ihn nach Stückzahlen auf die Käufe auf, nicht nach den ursprünglichen Kaufbeträgen · Wofür: Gewinn oder Verlust je Kauf - Art jedes Wertpapiers: Aktienfonds, Mischfonds, sonstiger Fonds, Aktie, Gold, Bitcoin
Wo: Abrechnung der Bank, Fondsdokument, bei Gold die Produktbedingungen · Wofür: Teilfreistellung (30 %, 15 % oder 0 %) und Haltefrist - Bei Fonds: während der Besitzzeit angesetzte Vorabpauschalen
Wo: Abrechnungen zur Vorabpauschale und Steuerbescheinigungen, soweit möglich den einzelnen Käufen zugeordnet. Eingetragen werden die angesetzten Beträge vor Teilfreistellung, nicht die darauf gezahlte Steuer · Wofür: Sie mindern den Veräußerungsgewinn in voller Höhe, bevor die Teilfreistellung angewendet wird - Bei Fondsanteilen, die vor 2018 gekauft wurden: die steuerlichen Übergangsdaten zum Jahreswechsel 2017/2018
Wo: Unterlagen der Bank zur fiktiven Veräußerung und Neuanschaffung; nicht durch einen selbst geschätzten Kurs ersetzen · Wofür: Übergangsregeln von 2018. Fehlt der Wert, schätzt der Rechner ihn zeitanteilig und markiert das Ergebnis als Näherung - Stand der Verlusttöpfe (Aktien, allgemein) und noch freier Freistellungsauftrag
Wo: Steuerübersicht im Online-Banking · Wofür: Was mit dem Gewinn verrechnet wird - In diesem Jahr bei dieser Bank schon versteuerte Gewinne, Kirchensteuerpflicht und -satz
Wo: Steuerübersicht der Bank; die Kirchensteuerangaben bei der Bank prüfen · Wofür: Verlustverrechnung und Steuersatz - Bei Gold und Bitcoin: weitere Gewinne oder Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften in diesem Jahr und Ihr ungefährer persönlicher Steuersatz
Wo: eigene Aufzeichnungen, letzter Steuerbescheid · Wofür: Beurteilen, ob die Freigrenze überschritten ist, und Schätzung der späteren Einkommensteuer. Der Rechner berücksichtigt nur die Käufe, die Sie eintragen
3. Wie gehe ich vor?
Alles wird im Rechner Verkaufen & Steuern erledigt. Die Eingaben werden nur in Ihrem Browser gerechnet und nicht übertragen; gespeichert werden sie dort nur, wenn Sie das Häkchen „Eingaben merken“ setzen.
- Ein Depot je Rechnung: Rechnen Sie jedes Depot getrennt. Die Reihenfolge der Verkäufe und die Verlusttöpfe gelten je Depot und Bank.
- Käufe eintragen (Abschnitt 1): je Kauf eine Karte. Nur Käufe desselben Wertpapiers im selben Depot erhalten dieselbe Bezeichnung, am sichersten die ISIN. Gleiche oder ähnliche Namen reichen dafür nicht. Bitcoin aus verschiedenen Wallets erhalten verschiedene Bezeichnungen.
- Steuerlage eintragen (Abschnitt 2): Verkaufstag, Verlusttöpfe, freier Freistellungsauftrag, Kirchensteuer, persönlicher Steuersatz (für Gold und Bitcoin), Freibetrag für Altanteile, in diesem Jahr schon versteuerte Gewinne.
- Betrag eintragen (Abschnitt 4 „Betrag beschaffen“): den Betrag, den Sie nach Steuer brauchen. Bei Gold und Bitcoin wählen Sie, ob Käufe in der Haltefrist unangetastet bleiben sollen. Ordergebühren rechnet Abschnitt 4 nicht ein; planen Sie sie zusätzlich ein.
- Ergebnis lesen: Der Rechner zeigt einen steuerorientierten Verkaufsvorschlag und zum Vergleich einen gleichmäßigen Verkauf aus allen Positionen, mit Steuer und Nettobetrag je Verkauf. „In Abschnitt 3 übernehmen“ zeigt die Rechnung im Detail.
- Termine prüfen (Abschnitt 5): wann Gold- und Bitcoin-Käufe die Jahresfrist hinter sich haben.
4. Probelauf ohne eigene Daten
So rechnen Sie das Beispiel aus der Kurzantwort selbst nach. „Alles leeren“ entfernt nur die Käufe; die Einstellungen in Abschnitt 2 bleiben stehen und müssen deshalb einzeln gesetzt werden:
- „Alles leeren“, dann „+ Kauf hinzufügen“: Bezeichnung „Welt-ETF“, Art Aktien-ETF, Kaufdatum 01.03.2019, Kaufwert 30.000 €, Wert heute 50.000 €, Vorabpauschalen 0 €.
- Abschnitt 2: Verkaufstag 20.10.2026, beide Verlusttöpfe 0 €, Freistellungsauftrag noch frei 1.000 €, Kirchensteuer keine, schon versteuerte Gewinne beide 0 €.
- Abschnitt 4: Benötigter Betrag nach Steuer 10.000 €. Für die zweite Zeile den Freistellungsauftrag auf 0 € setzen.
| Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag) | Verkaufen | Gewinn darin | steuerpflichtig nach Teilfreistellung | Steuer | Auf dem Konto |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.000 € noch frei | 10.513 € | 4.205 € | 2.944 € − 1.000 € = 1.944 € | 513 € | 10.000 € |
| ausgeschöpft (0 € frei) | 10.797 € | 4.319 € | 3.023 € | 797 € | 10.000 € |
Annahmen: ein thesaurierender Aktien-ETF im Privatvermögen, steuerlich Aktienfonds (30 % Teilfreistellung), gekauft 2019; 40 % des heutigen Werts sind Gewinn. Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag 26,375 %, ohne Kirchensteuer, ohne Ordergebühren. Der Verzicht auf Vorabpauschalen dient nur der Vereinfachung; bei echten Käufen tragen Sie die tatsächlich angesetzten Beträge ein. Beträge auf volle Euro gerundet; gerechnet wird ungerundet. Mit genau diesen Eingaben im Rechner nachgerechnet am 20.10.2026; dieselben Zahlen stehen im Leitfaden Entnahme, Abschnitt 1.
Mit „Beispieldepot laden“ sehen Sie zusätzlich ein gemischtes Depot mit Altbeständen, Gold, Bitcoin und einem Verlust. Seine Ergebnisse hängen vom eingestellten Verkaufstag ab, weil Haltefristen ablaufen.
5. Was bedeutet mein Ergebnis?
- Mehr verkaufen als gebraucht: Die Differenz zwischen Verkaufserlös und verfügbarem Betrag entsteht durch Steuern, Verkaufsgebühren und gegebenenfalls eine Steuerreserve, die Sie für später zurücklegen. Steuer fällt nur auf den Gewinnanteil der verkauften Anteile an, nicht auf den ganzen Verkauf.
- Welche Anteile verkauft werden: Bei Wertpapieren in Girosammelverwahrung gelten die zuerst gekauften Stücke derselben Wertpapiergattung im selben Depot als zuerst verkauft (FIFO). Die ältesten haben oft den größten Gewinn; deshalb kann die Steuer höher sein, als der Durchschnittskurs in der Depotübersicht vermuten lässt (Beispiel im Leitfaden). Für direkt gehaltene Bitcoin gelten eigene, walletbezogene Regeln; der Rechner wendet vereinfachend dieselbe Reihenfolge je Bezeichnung an. Diese Methode muss zu Ihrer steuerlichen Dokumentation passen.
- Steuerorientierter Vorschlag gegenüber gleichmäßigem Verkauf: Der Rechner geht nach einem festen Verfahren vor: zuerst Verluste und steuerfreie Anteile, dann die Käufe mit dem geringsten steuerpflichtigen Gewinn je Euro, innerhalb eines Wertpapiers in der gesetzlichen Reihenfolge. Das ist ein Vorschlag nach diesem Verfahren, kein nachgewiesenes Minimum, und keine Empfehlung für die Aufteilung Ihres Depots.
- Was Ihr Ergebnis am stärksten bewegt: der Gewinnanteil der als Nächstes verkauften Anteile, der noch freie Freistellungsauftrag, vorhandene Verluste, die Art des Fonds (Teilfreistellung) und das Kaufjahr (Altbestand, Übergangsregeln, Haltefrist).
- Gold und Bitcoin innerhalb der Jahresfrist: Gewinne daraus sind private Veräußerungsgeschäfte. Die Bank behält darauf in der Regel keine Abgeltungsteuer ein; die Einkünfte sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben, eine spätere Steuerzahlung müssen Sie beim verfügbaren Betrag berücksichtigen. Steuerfrei bleiben sie, wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres unter 1.000 € liegt; das ist eine Freigrenze, ab 1.000 € ist der ganze Gewinn steuerpflichtig. Verluste daraus werden nur mit solchen Gewinnen verrechnet, nicht mit Fonds- oder Aktiengewinnen; Verlusttöpfe der Bank und Sparer-Pauschbetrag gelten hier nicht. Der Rechner zieht eine geschätzte Steuer mit Ihrem eingegebenen persönlichen Satz als Reserve ab. Das ist eine Näherung, keine festgesetzte Steuer. Andere private Veräußerungsgeschäfte des Jahres, etwa bei einem anderen Anbieter, kennt der Rechner nicht.
- Altanteile vor 2009: Für bestandsgeschützte Fondsanteile, die vor 2009 gekauft und seitdem im Privatvermögen gehalten wurden, sind die Gewinne bis Ende 2017 steuerfrei. Für die ab 2018 entstandenen steuerpflichtigen Gewinne gilt ein persönlicher Freibetrag von insgesamt 100.000 €, nicht jährlich; bereits genutzte Beträge mindern ihn. Berücksichtigt wird er erst bei der Steuerveranlagung, nicht beim Steuerabzug durch die Bank. Die Bank kann deshalb zunächst Steuer einbehalten oder Ihren Freistellungsauftrag verbrauchen; der Ausgleich kommt über die Steuererklärung.
6. Was ist vor dem Verkauf zu klären?
- Kaufdaten oder Kaufwerte fehlen oder sind unsicher: Fordern Sie vor dem Verkauf bei Ihrer Bank die Aufstellung der steuerlichen Anschaffungsdaten an.
- Fondsanteile wurden vor 2018 gekauft: Suchen Sie die Übergangsdaten zum Jahreswechsel 2017/2018 in den Unterlagen der Bank.
- Kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag: Prüfen Sie, ob Sie ihn vor dem Verkauf anpassen. Zusammen über alle Banken gilt höchstens 1.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 €).
- Verluste bei einer anderen Bank: Der unwiderrufliche Antrag auf eine Verlustbescheinigung muss dieser Bank spätestens am 15. Dezember zugehen; verrechnet wird dann erst mit der Steuererklärung.
- Gold oder Bitcoin kurz vor Ende der Jahresfrist: Der Haltefrist-Kalender zeigt den ersten Tag außerhalb der Frist. Prüfen Sie zusätzlich Anschaffungs- und Verkaufszeitpunkt und die Produktart; bei Bitcoin können Tauschvorgänge neue Anschaffungszeitpunkte auslösen. Der Kalender ersetzt diese Prüfung nicht.
- Der Zeitpunkt ist flexibel: Prüfen Sie, ob ein Teil vor und ein Teil nach dem Jahreswechsel verkauft werden kann, weil der Pauschbetrag je Kalenderjahr gilt (Varianten im Leitfaden).
- Gold, Bitcoin oder Fondsanteile von vor 2009 sind im Verkauf: Planen Sie, wie viel Sie für eine spätere Steuerzahlung zurücklegen oder wie lange Sie auf eine Erstattung warten (Schritt 5).
- Der Verkauf ist abgerechnet: Vergleichen Sie das Ergebnis mit der Abrechnung der Bank. Abweichungen können unter anderem durch Ausführungskurs, Gebühren oder abweichende steuerliche Daten entstehen. Lassen Sie ungeklärte Unterschiede von der Bank erläutern und gegebenenfalls korrigieren. Was der Steuerabzug der Bank nicht abschließend erfasst, wird mit der Steuerveranlagung geklärt.
Das Steuerjahr mit dem Depot zeigt, welche Termine im Jahr dazu gehören.
7. Wo endet die Aussage?
- Der Rechner wendet allgemeine Regeln auf Ihre Eingaben an. Er kennt nicht alle Daten Ihrer Bank und ersetzt weder deren Abrechnung noch die Steuerveranlagung.
- Nicht enthalten sind unter anderem Ordergebühren in Abschnitt 4, Günstigerprüfung, ausländische Quellensteuer, Stückzinsen, Termingeschäfte, die Verlustverrechnung zwischen Ehegatten und Krankenversicherungsbeiträge.
- Bei unklarer steuerlicher Einordnung, größeren Beträgen oder Sonderfällen holen Sie vor dem Verkauf fachlichen Rat ein, etwa bei einer Steuerberatung.
Genauer vergleichen: Varianten
Mit denselben Eingaben lassen sich im Rechner Varianten durchspielen: einen anderen Verkaufstag einstellen (etwa nach Ablauf einer Jahresfrist oder im neuen Jahr), Gold und Bitcoin in der Haltefrist zulassen oder ausschließen, einen Teil aus Tagesgeld nehmen und nur den Rest verkaufen. Wie lange eine Reserve reicht und was sie nicht leistet, zeigt der Leitfaden, Abschnitt 4.
Rechnung prüfen: Formel, Testfall, Rechtsgrundlagen
Vereinfachter Fall: ein Aktienfonds, Kauf ab 2018, Gewinn, keine Verluste, ohne Kirchensteuer, es wird nur ein Teil dieser einen Kauftranche verkauft.
G = V × (1 − K ÷ W) − F − P
B = max(0; 0,70 × G − A)
T = B × 26,375 %
N = V − F − T
V Verkaufserlös · K Anschaffungskosten der ganzen Kauftranche · W heutiger Wert dieser Kauftranche · F Verkaufsgebühren · P auf die verkauften Anteile entfallende angesetzte Vorabpauschalen · A noch freier Pauschbetrag · B steuerpflichtiger Betrag · T Steuer · N Nettoauszahlung. Verkaufsgebühren mindern auch den steuerlichen Gewinn. Der Rechner setzt in Abschnitt 4 F = 0.
Testfall aus Schritt 4: V = 10.513 €, G = 10.513 × 0,4 = 4.205 €, B = 0,7 × 4.205 − 1.000 = 1.944 €, T = 513 €, N = 10.000 €. Die Rechenwege des Rechners werden mit Musterfällen im Selbsttest geprüft; das schließt Fehler nicht aus.
Rechtsgrundlagen: Einkommensteuergesetz § 20 Abs. 4 (Veräußerungsgewinn, FIFO in Satz 7), § 20 Abs. 6 (Verlustverrechnung), § 20 Abs. 9 (Sparer-Pauschbetrag), § 23 (private Veräußerungsgeschäfte: Jahresfrist, Freigrenze 1.000 €, eigener Verlustausgleich), § 32d (Abgeltungsteuer), § 43a Abs. 3 (Verlusttopf, Verlustbescheinigung bis 15. Dezember), § 44a (Freistellungsauftrag); Investmentsteuergesetz § 19 (Gewinn bei Veräußerung, Vorabpauschalen), § 20 (Teilfreistellung), § 56 (Übergang 2018, Freibetrag für Altanteile in Abs. 6); BMF-Schreiben vom 06.03.2025 zu Kryptowerten; Solidaritätszuschlaggesetz. Stand 2026.