Geldpeilung
Leitfaden · Steuern mit dem Depot

Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026

Das Steuerjahr mit dem Depot: Was wann zu tun ist

Freistellungsauftrag, Vorabpauschale, Verlustbescheinigung, Steuerbescheinigung und Anlage KAP: ein Kalender für Anleger mit Depot bei einer deutschen Bank.

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Bei einem Depot bei einer deutschen Bank läuft die Steuer größtenteils automatisch: Die Bank zieht Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag direkt ab. Ein paar Termine und Entscheidungen bleiben trotzdem bei Ihnen. Wer sie kennt, zahlt nicht zu viel und erlebt im Januar keine Überraschung.

Gilt für: Privatanleger, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, mit einem Depot, bei dem eine inländische Stelle die deutsche Kapitalertragsteuer abführt; das ist bei deutschen Banken und Brokern der Fall. Bei ausländischen Anbietern ohne deutschen Steuerabzug müssen die Erträge grundsätzlich selbst erklärt werden; ausländische Quellensteuern können trotzdem schon einbehalten worden sein.

Der Kalender auf einen Blick

WannWasWas Sie tun
Jederzeit, am besten zu JahresbeginnFreistellungsauftragBetrag prüfen und auf die Banken verteilen
DezemberGeld fürs VerrechnungskontoBetrag für die Steuer auf die Vorabpauschale bereitstellen
bis 15. DezemberVerlustbescheinigungnur beantragen, wenn Verluste bankübergreifend verrechnet werden sollen
bis JahresendePauschbetrag noch frei?prüfen, ob Gewinne steuerfrei mitgenommen werden können
Anfang JanuarVorabpauschaleAbbuchung kontrollieren
Frühjahr, je nach BankJahressteuerbescheinigungaufbewahren und auf Anlage KAP prüfen
bis 31. Juli des FolgejahresSteuererklärungAnlage KAP, wenn es sich lohnt oder Pflicht ist

Die Frist 31. Juli gilt, wenn Sie die Erklärung selbst abgeben und dazu verpflichtet sind. Mit Steuerberatung gelten längere Fristen. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag; für einzelne Jahre oder nach Aufforderung durch das Finanzamt können andere Termine gelten. Wer nicht verpflichtet ist, kann die Erklärung freiwillig noch vier Jahre lang abgeben.

1. Freistellungsauftrag: Steuer gar nicht erst abziehen lassen

Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr sind steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag), bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 €. Die Bank weiß davon aber nur, wenn Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Sonst zieht sie Steuer ab, auch auf den ersten Euro.

2. Vorabpauschale: die Abbuchung im Januar

Bei Investmentfonds kann eine Vorabpauschale entstehen, wenn die Ausschüttungen unter einem gesetzlich berechneten Mindestertrag liegen. Das betrifft vor allem thesaurierende Fonds, die nichts ausschütten, aber auch manche ausschüttenden Fonds. Ob und wie viel anfällt, hängt vom amtlichen Basiszins, vom Fondswert zu Jahresbeginn, von der Wertentwicklung im Jahr und von den Ausschüttungen ab; in manchen Jahren ist sie null. Die Steuer bucht die Bank Anfang des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab, ohne dass Sie etwas verkaufen.

Wie viel es für 2026 sein wird, mit Tabelle von 10.000 bis 500.000 €, steht im Artikel Vorabpauschale 2026.

3. Bis zum Jahresende: Verluste und Pauschbetrag

4. Jahressteuerbescheinigung: das wichtigste Papier

Banken stellen die Jahressteuerbescheinigung häufig im Frühjahr elektronisch bereit, meist im Postfach des Online-Banking; je nach Bank müssen Sie sie anfordern. Eine Bescheinigung kann mehrere Konten und Depots bei derselben Bank umfassen. Sie zeigt Erträge, Verluste, abgezogene Steuer und den genutzten Freistellungsauftrag. Bewahren Sie sie auf; sie ist die Grundlage für die Anlage KAP.

5. Anlage KAP: wann sie sich lohnt und wann sie Pflicht ist

Mit dem Steuerabzug durch die Bank ist die Steuer normalerweise abgegolten. Die Anlage KAP in der Steuererklärung ist trotzdem in einigen Fällen sinnvoll oder vorgeschrieben:

FallWarum
Pauschbetrag nicht ausgeschöpft, aber Steuer abgezogenetwa weil der Freistellungsauftrag bei der falschen Bank lag; das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Steuer
Verluste bei der einen, Gewinne bei der anderen BankVerrechnung nur über die Erklärung, mit Verlustbescheinigung
Geringes übriges EinkommenGünstigerprüfung: Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem normalen Einkommensteuertarif insgesamt günstiger ist, etwa im Ruhestand oder bei zeitweise niedrigem Einkommen
Kirchensteuer nicht von der Bank abgezogenbei Sperrvermerk für die Kirchensteuer-Abfrage: dann Pflicht
Depot bei einem ausländischen Anbieter ohne deutschen SteuerabzugErträge müssen erklärt werden, Pflicht; bei Investmentfonds kann zusätzlich die Anlage KAP-INV nötig sein

Weitere Fälle, etwa ausländische Quellensteuer oder Einkünfte aus Termingeschäften, sind hier nicht behandelt.

Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: Kapitalerträge können bei freiwillig gesetzlich Versicherten beitragspflichtig sein, etwa für Selbstständige oder manche Rentner. Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner in der Krankenversicherung der Rentner betrifft das nicht. Fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse.

Selbst rechnen

Wie viel Steuer ein Verkauf auslöst, mit FIFO, Pauschbetrag und Vorabpauschale, rechnet Verkaufen & Steuern mit Ihren eigenen Käufen.

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