Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026
Das Steuerjahr mit dem Depot: Was wann zu tun ist
Freistellungsauftrag, Vorabpauschale, Verlustbescheinigung, Steuerbescheinigung und Anlage KAP: ein Kalender für Anleger mit Depot bei einer deutschen Bank.
Leitfaden als PDF herunterladen (ohne Anmeldung). Testfassung: Geldpeilung ist im Aufbau. Wenn Ihnen etwas unklar oder falsch vorkommt, schreiben Sie mir bitte (Kontakt im Impressum).
Bei einem Depot bei einer deutschen Bank läuft die Steuer größtenteils automatisch: Die Bank zieht Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag direkt ab. Ein paar Termine und Entscheidungen bleiben trotzdem bei Ihnen. Wer sie kennt, zahlt nicht zu viel und erlebt im Januar keine Überraschung.
Gilt für: Privatanleger, die in Deutschland steuerlich ansässig sind, mit einem Depot, bei dem eine inländische Stelle die deutsche Kapitalertragsteuer abführt; das ist bei deutschen Banken und Brokern der Fall. Bei ausländischen Anbietern ohne deutschen Steuerabzug müssen die Erträge grundsätzlich selbst erklärt werden; ausländische Quellensteuern können trotzdem schon einbehalten worden sein.
Der Kalender auf einen Blick
| Wann | Was | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Jederzeit, am besten zu Jahresbeginn | Freistellungsauftrag | Betrag prüfen und auf die Banken verteilen |
| Dezember | Geld fürs Verrechnungskonto | Betrag für die Steuer auf die Vorabpauschale bereitstellen |
| bis 15. Dezember | Verlustbescheinigung | nur beantragen, wenn Verluste bankübergreifend verrechnet werden sollen |
| bis Jahresende | Pauschbetrag noch frei? | prüfen, ob Gewinne steuerfrei mitgenommen werden können |
| Anfang Januar | Vorabpauschale | Abbuchung kontrollieren |
| Frühjahr, je nach Bank | Jahressteuerbescheinigung | aufbewahren und auf Anlage KAP prüfen |
| bis 31. Juli des Folgejahres | Steuererklärung | Anlage KAP, wenn es sich lohnt oder Pflicht ist |
Die Frist 31. Juli gilt, wenn Sie die Erklärung selbst abgeben und dazu verpflichtet sind. Mit Steuerberatung gelten längere Fristen. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag; für einzelne Jahre oder nach Aufforderung durch das Finanzamt können andere Termine gelten. Wer nicht verpflichtet ist, kann die Erklärung freiwillig noch vier Jahre lang abgeben.
1. Freistellungsauftrag: Steuer gar nicht erst abziehen lassen
Kapitalerträge bis 1.000 € im Jahr sind steuerfrei (Sparer-Pauschbetrag), bei zusammen veranlagten Ehegatten 2.000 €. Die Bank weiß davon aber nur, wenn Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Sonst zieht sie Steuer ab, auch auf den ersten Euro.
- Mehrere Banken: Sie können den Betrag aufteilen, insgesamt aber nicht mehr als 1.000 € bzw. 2.000 € freistellen. Am besten verteilen Sie ihn dorthin, wo die Erträge anfallen.
- Ehepaare: stellen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, dann wird der Pauschbetrag auf die Erträge beider angerechnet.
- Ohne Ertrag kein Nutzen: Ein Freistellungsauftrag bei einer Bank, auf der kaum Erträge anfallen, bleibt ungenutzt. Ein Blick einmal im Jahr lohnt.
2. Vorabpauschale: die Abbuchung im Januar
Bei Investmentfonds kann eine Vorabpauschale entstehen, wenn die Ausschüttungen unter einem gesetzlich berechneten Mindestertrag liegen. Das betrifft vor allem thesaurierende Fonds, die nichts ausschütten, aber auch manche ausschüttenden Fonds. Ob und wie viel anfällt, hängt vom amtlichen Basiszins, vom Fondswert zu Jahresbeginn, von der Wertentwicklung im Jahr und von den Ausschüttungen ab; in manchen Jahren ist sie null. Die Steuer bucht die Bank Anfang des Folgejahres vom Verrechnungskonto ab, ohne dass Sie etwas verkaufen.
- Geld bereitstellen: Die Steuer kommt vom Verrechnungskonto. Reicht das Guthaben nicht, darf die Bank einen eingeräumten Kontokorrentkredit nutzen, sofern Sie nicht widersprochen haben. Sonst muss sie den fehlgeschlagenen Steuerabzug dem Finanzamt anzeigen; die weitere Erfassung ist dann mit dem Finanzamt bzw. über die Steuererklärung zu klären. Planen Sie den Betrag deshalb im Dezember ein.
- Freistellungsauftrag wirkt auch hier: Soweit ein ausreichender Freistellungsauftrag verfügbar ist, wird die darauf entfallende Steuer nicht abgezogen.
- Keine Doppelbesteuerung: Beim späteren Verkauf mindern die während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen den Gewinn, auch wenn wegen eines Freistellungsauftrags keine Steuer darauf gezahlt wurde.
Wie viel es für 2026 sein wird, mit Tabelle von 10.000 bis 500.000 €, steht im Artikel Vorabpauschale 2026.
3. Bis zum Jahresende: Verluste und Pauschbetrag
- Pauschbetrag noch frei? Ist nach den bisherigen und noch erwarteten Erträgen und nach Verlustverrechnung ein Teil des Pauschbetrags ungenutzt, kann es sinnvoll sein, Gewinne gezielt zu realisieren und die Anteile wieder zu kaufen. Bei Aktienfonds zählt dabei der Gewinn nach Teilfreistellung. Der Rückkauf erhöht die Anschaffungskosten und kann eine spätere Steuer verringern. Wichtig: Erst den Verkauf vollständig ausführen lassen, dann die Kauforder erteilen. Eigene gegenläufige Orders dürfen nicht gegeneinander ausgeführt werden; davor warnt die BaFin. Handelskosten vorher prüfen. Gerechnet im Artikel Freistellungsauftrag bis 31.12. nutzen.
- Verluste: Die Bank verrechnet Gewinne und Verluste automatisch und trägt nicht verrechnete Verluste ins nächste Jahr vor. Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien dürfen grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Eine Verlustbescheinigung wird vor allem benötigt, wenn verbleibende Verluste über die Steuererklärung mit Erträgen außerhalb dieser Bank verrechnet werden sollen. Der Antrag ist unwiderruflich, muss bis zum 15. Dezember bei der Bank sein, und der Verlustvortrag bei dieser Bank entfällt. Ob sich gezielte Verlustverkäufe lohnen, zeigt der Artikel Verluste bis zum Jahresende nutzen.
- Welches Jahr zählt: Nicht bis zu den letzten Handelstagen warten. Fragen Sie Ihre Bank, bis wann ein Verkauf ausgeführt und abgewickelt sein muss, damit sie ihn noch dem gewünschten Steuerjahr zuordnet.
4. Jahressteuerbescheinigung: das wichtigste Papier
Banken stellen die Jahressteuerbescheinigung häufig im Frühjahr elektronisch bereit, meist im Postfach des Online-Banking; je nach Bank müssen Sie sie anfordern. Eine Bescheinigung kann mehrere Konten und Depots bei derselben Bank umfassen. Sie zeigt Erträge, Verluste, abgezogene Steuer und den genutzten Freistellungsauftrag. Bewahren Sie sie auf; sie ist die Grundlage für die Anlage KAP.
5. Anlage KAP: wann sie sich lohnt und wann sie Pflicht ist
Mit dem Steuerabzug durch die Bank ist die Steuer normalerweise abgegolten. Die Anlage KAP in der Steuererklärung ist trotzdem in einigen Fällen sinnvoll oder vorgeschrieben:
| Fall | Warum |
|---|---|
| Pauschbetrag nicht ausgeschöpft, aber Steuer abgezogen | etwa weil der Freistellungsauftrag bei der falschen Bank lag; das Finanzamt erstattet zu viel gezahlte Steuer |
| Verluste bei der einen, Gewinne bei der anderen Bank | Verrechnung nur über die Erklärung, mit Verlustbescheinigung |
| Geringes übriges Einkommen | Günstigerprüfung: Auf Antrag prüft das Finanzamt, ob die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem normalen Einkommensteuertarif insgesamt günstiger ist, etwa im Ruhestand oder bei zeitweise niedrigem Einkommen |
| Kirchensteuer nicht von der Bank abgezogen | bei Sperrvermerk für die Kirchensteuer-Abfrage: dann Pflicht |
| Depot bei einem ausländischen Anbieter ohne deutschen Steuerabzug | Erträge müssen erklärt werden, Pflicht; bei Investmentfonds kann zusätzlich die Anlage KAP-INV nötig sein |
Weitere Fälle, etwa ausländische Quellensteuer oder Einkünfte aus Termingeschäften, sind hier nicht behandelt.
Für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: Kapitalerträge können bei freiwillig gesetzlich Versicherten beitragspflichtig sein, etwa für Selbstständige oder manche Rentner. Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner in der Krankenversicherung der Rentner betrifft das nicht. Fragen Sie im Zweifel Ihre Krankenkasse.
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Wie viel Steuer ein Verkauf auslöst, mit FIFO, Pauschbetrag und Vorabpauschale, rechnet Verkaufen & Steuern mit Ihren eigenen Käufen.
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