Geldpeilung
Steuer-Termin

Veröffentlicht am · aktualisiert am · Steuerrecht Stand 2026

Freistellungsauftrag bis 31.12. nutzen: Gewinne steuerfrei mitnehmen

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (Ehepaare 2.000 €) gilt nur für das laufende Jahr. Was bis 31. Dezember nicht genutzt ist, verfällt. Wer Kursgewinne im Depot hat, kann ihn mit einem Verkauf und anschließendem Rückkauf füllen und spart so später Steuer.

Kurz gesagt: Werden 1.000 € steuerpflichtiger Gewinn durch einen sonst ungenutzten Pauschbetrag gedeckt, kann das beim späteren Verkauf bis zu 263,75 € Steuer vermeiden, bei unveränderten Steuersätzen und ohne Kirchensteuer. Bei einem Aktien-ETF entspricht das 1.429 € Kursgewinn. Kosten: zweimal Ordergebühr und der Spread. Vorsicht bei freiwillig gesetzlich Versicherten: Ein steuerfreier Gewinn ist nicht automatisch beitragsfrei.

Wie es funktioniert

  1. Freien Betrag prüfen: Im Online-Banking steht, wie viel vom Freistellungsauftrag 2026 noch frei ist. Ausschüttungen, Zinsen und die Vorabpauschale 2025 (im Januar 2026 gebucht) haben schon einen Teil verbraucht.
  2. Verkaufsbetrag ausrechnen: Nur der steuerpflichtige Gewinn zählt, nicht der Verkaufsbetrag. Bei Fonds mindern die während der Haltedauer angesetzten Vorabpauschalen den Gewinn, auch wenn darauf wegen des Freistellungsauftrags keine Steuer gezahlt wurde. Bei Aktien-ETFs sind danach 30 % steuerfrei (Teilfreistellung). Passende Verluste aus dem Verlusttopf werden zuerst verrechnet.
  3. Erst verkaufen, dann zurückkaufen: Den Verkauf vollständig ausführen lassen und erst danach die Kauforder erteilen. Keine gleichzeitig offenen Kauf- und Verkaufsorders für dasselbe Wertpapier platzieren, die sich gegenseitig treffen könnten: Solche Geschäfte mit sich selbst („Wash Trades“) gelten als Marktmanipulation, auch wenn das Motiv steuerlich ist. Zwischen Verkauf und Rückkauf kann sich der Kurs bewegen. Die Bank verrechnet den Gewinn mit dem Freistellungsauftrag, es wird keine Steuer abgezogen. Der Rückkauf erhöht den Einstandswert. Steuerlich erkennt der BFH einen echten Verkauf mit anschließendem Rückkauf zu einem anderen Kurs grundsätzlich an, auch wenn er der Steuer wegen erfolgt (Urteil vom 25.8.2009, IX R 60/07). Einen Missbrauch sah er dagegen in einem Fall, in dem ein Börsenmakler sicher sein konnte, dieselbe Stückzahl am selben Tag zum Verkaufspreis zurückzubekommen (Urteil vom 8.3.2017, IX R 5/16).
  4. Später sparen: Beim endgültigen Verkauf ist der steuerpflichtige Gewinn um genau diesen Betrag kleiner. Ob das Steuer spart, hängt davon ab, ob dieser Gewinn sonst wirklich besteuert worden wäre und nicht etwa durch einen späteren freien Pauschbetrag oder Verluste gedeckt.

Rechenbeispiel

Aktien-ETF, 2019 für 10.000 € gekauft, heute 25.000 € wert. 1.000 € Freistellungsauftrag sind noch frei. Vereinfacht: ohne Vorabpauschalen, ohne Verluste, ohne Transaktionskosten. Für Käufe vor 2018 ist die Rechnung anders, weil der Gewinn bis Ende 2017 nach altem Recht getrennt ermittelt wird; das übernimmt der Rechner.

SchrittBetrag
Gewinnanteil je verkauftem Euro60 %
davon steuerpflichtig nach 30 % Teilfreistellung42 %
Verkauf nötig für 1.000 € steuerpflichtigen Gewinn2.381 €
Steuer heute0 €
Ersparnis beim späteren Verkauf263,75 €
über 20 Jahre, jedes Jahr wiederholtrechnerisch 5.275 € vor Kosten

Abgeltungsteuer 25 % plus Soli, ohne Kirchensteuer. Mit ganzen Anteilen weicht der erreichbare Betrag etwas ab. Die 20-Jahres-Zahl ist 20 × 263,75 €, keine vollständige Langfristrechnung: Kosten, Steueränderungen und spätere Steuersätze sind nicht berücksichtigt. Hält man mehrere Käufe desselben ETF, verkauft die Bank zuerst den ältesten (FIFO). Der hat meist den höchsten Gewinnanteil, man muss also weniger verkaufen. Ehepaare mit gemeinsamem Freistellungsauftrag: doppelte Beträge.

Wann es sich nicht lohnt

Wer wenig anderes Einkommen hat

Bei geringem übrigen Einkommen kann die Günstigerprüfung zusätzliche Kapitalerträge entlasten, im Idealfall bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (bei Zusammenveranlagung 24.696 €). Der Spielraum muss anhand des gesamten zu versteuernden Einkommens berechnet werden. Ohne Nichtveranlagungs-Bescheinigung zieht die Bank zunächst Abgeltungsteuer ab, die über die Steuererklärung zurückkommt; mit gültiger Bescheinigung unterbleibt der Abzug. Wie das für ein Kinderdepot funktioniert, zeigt der Artikel Kinderdepot: Auf wessen Namen?

Praktisch

Für Ihr eigenes Depot rechnen

Der Rechner schlägt vor, welchen Kauf Sie in welcher Höhe verkaufen, mit Ihrem freien Freistellungsauftrag und auf Wunsch mit ungenutztem Grundfreibetrag:

„Freibeträge nutzen“ in „Verkaufen & Steuern“