Geldpeilung
Steuer-Termin

Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026

Vorabpauschale 2026: Was die Bank im Januar 2027 abbucht

Wer thesaurierende ETFs oder Fonds besitzt, kann auch ohne Verkauf Steuer zahlen müssen. Grundlage ist die Vorabpauschale, ein gesetzlich berechneter Ertrag. Sie heißt nach dem Jahr, für das sie gilt: Die Vorabpauschale 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen, die Bank bucht die Steuer darauf in den ersten Januartagen ab. Bei gleichem Bestand und ausreichendem Wertzuwachs fällt sie höher aus als für 2025, weil der Basiszins von 2,53 % auf 3,20 % gestiegen ist.

Kurz gesagt: Bei 100.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF können für 2026 bis zu rund 414 € Steuer anfallen, wenn kein Freistellungsauftrag mehr frei ist und keine Verluste zu verrechnen sind. Für 2025 waren es bis zu rund 327 €. Legen Sie das Geld bis Ende Dezember auf das Verrechnungskonto.

Die Tabelle: Steuer auf die Vorabpauschale 2026

Thesaurierender Aktien-ETF, Wert am 1. Januar 2026, keine Käufe oder Verkäufe im Jahr, Abgeltungsteuer mit Soli, ohne Kirchensteuer.

Depotwert 1.1.2026Steuer, Freistellungsauftrag verbrauchtmit 1.000 € freimit 2.000 € frei (Ehepaar)zum Vergleich 2025Basisertragsteuerpflichtig (70 %)
10.000 €41 €0 €0 €33 €224 €157 €
25.000 €103 €0 €0 €82 €560 €392 €
50.000 €207 €0 €0 €163 €1.120 €784 €
100.000 €414 €150 €0 €327 €2.240 €1.568 €
250.000 €1.034 €770 €506 €817 €5.600 €3.920 €
500.000 €2.068 €1.804 €1.540 €1.635 €11.200 €7.840 €

Gerundete Modellwerte, ohne Ausschüttungen, ohne verrechenbare Verluste und ohne Befreiung vom Steuerabzug; der Vergleich mit 2025 nimmt denselben Depotwert zu Jahresbeginn an. Gilt, wenn der ETF 2026 mindestens um den Basisertrag gestiegen ist, also um 2,24 %. Ist er weniger gestiegen, ist die Vorabpauschale auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt; ist er gefallen, gibt es keine. Mit 8 % Kirchensteuer liegt die Steuer etwa 5,5 % höher, mit 9 % etwa 6 % höher.

So wird gerechnet

Was Sie jetzt tun können

Für Ihr eigenes Depot rechnen

Mit Ihren Werten vom 1. Januar, Käufen im Jahr, Ausschüttungen und Freistellungsauftrag:

Vorschau Vorabpauschale in „Verkaufen & Steuern“