Veröffentlicht am · Steuerrecht Stand 2026
Vorabpauschale 2026: Was die Bank im Januar 2027 abbucht
Wer thesaurierende ETFs oder Fonds besitzt, kann auch ohne Verkauf Steuer zahlen müssen. Grundlage ist die Vorabpauschale, ein gesetzlich berechneter Ertrag. Sie heißt nach dem Jahr, für das sie gilt: Die Vorabpauschale 2026 gilt am 4. Januar 2027 als zugeflossen, die Bank bucht die Steuer darauf in den ersten Januartagen ab. Bei gleichem Bestand und ausreichendem Wertzuwachs fällt sie höher aus als für 2025, weil der Basiszins von 2,53 % auf 3,20 % gestiegen ist.
Kurz gesagt: Bei 100.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF können für 2026 bis zu rund 414 € Steuer anfallen, wenn kein Freistellungsauftrag mehr frei ist und keine Verluste zu verrechnen sind. Für 2025 waren es bis zu rund 327 €. Legen Sie das Geld bis Ende Dezember auf das Verrechnungskonto.
Die Tabelle: Steuer auf die Vorabpauschale 2026
Thesaurierender Aktien-ETF, Wert am 1. Januar 2026, keine Käufe oder Verkäufe im Jahr, Abgeltungsteuer mit Soli, ohne Kirchensteuer.
| Depotwert 1.1.2026 | Steuer, Freistellungsauftrag verbraucht | mit 1.000 € frei | mit 2.000 € frei (Ehepaar) | zum Vergleich 2025 | Basisertrag | steuerpflichtig (70 %) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 41 € | 0 € | 0 € | 33 € | 224 € | 157 € |
| 25.000 € | 103 € | 0 € | 0 € | 82 € | 560 € | 392 € |
| 50.000 € | 207 € | 0 € | 0 € | 163 € | 1.120 € | 784 € |
| 100.000 € | 414 € | 150 € | 0 € | 327 € | 2.240 € | 1.568 € |
| 250.000 € | 1.034 € | 770 € | 506 € | 817 € | 5.600 € | 3.920 € |
| 500.000 € | 2.068 € | 1.804 € | 1.540 € | 1.635 € | 11.200 € | 7.840 € |
Gerundete Modellwerte, ohne Ausschüttungen, ohne verrechenbare Verluste und ohne Befreiung vom Steuerabzug; der Vergleich mit 2025 nimmt denselben Depotwert zu Jahresbeginn an. Gilt, wenn der ETF 2026 mindestens um den Basisertrag gestiegen ist, also um 2,24 %. Ist er weniger gestiegen, ist die Vorabpauschale auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt; ist er gefallen, gibt es keine. Mit 8 % Kirchensteuer liegt die Steuer etwa 5,5 % höher, mit 9 % etwa 6 % höher.
So wird gerechnet
- Basisertrag = Wert am 1. Januar × Basiszins × 0,7. Für 2026 also 3,20 % × 0,7 = 2,24 % des Werts.
- Vorabpauschale: Der Basisertrag wird auf den Kurszuwachs im Jahr zuzüglich der Ausschüttungen begrenzt. Danach werden die Ausschüttungen abgezogen; ein negativer Betrag wird nicht angesetzt. Bei thesaurierenden Fonds ist die Vorabpauschale also höchstens der Kurszuwachs, bei ausschüttenden fällt meist weniger oder keine an.
- Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind 30 % steuerfrei, bei Mischfonds 15 %, bei Anleihe-ETFs nichts.
- Käufe im Jahr 2026 zählen anteilig: Die Vorabpauschale sinkt um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kaufmonat. Der Kaufmonat zählt mit, bei einem Kauf im Dezember wird also ein Zwölftel angesetzt.
- Termin: Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen (§ 18 InvStG), für 2026 also am 4. Januar 2027. Den genauen Buchungstag bestimmt Ihre Bank.
Was Sie jetzt tun können
- Geld bereitstellen: Den erwarteten Betrag bis Ende Dezember auf das Verrechnungskonto legen. Fehlt das Geld, darf die Bank einen vereinbarten Kreditrahmen nutzen, sofern Sie nicht vorher widersprochen haben. Kann sie die Steuer nicht einziehen, meldet sie das dem Finanzamt (§ 44 Abs. 1 EStG).
- Freistellungsauftrag 2027 prüfen: Die Vorabpauschale für 2026 wird mit dem Freistellungsauftrag 2027 verrechnet, nicht mit dem von 2026. Wer mehrere Depots hat, sollte den Auftrag so verteilen, dass er dort liegt, wo die Vorabpauschale anfällt.
- Freibetrag 2026 noch nutzen: Ein 2026 nicht genutzter Sparer-Pauschbetrag lässt sich nicht ins Jahr 2027 übertragen. Wie man ihn mit Gewinnen füllt, steht im Artikel Freistellungsauftrag bis 31.12. nutzen.
- Keine doppelte Steuer: Beim späteren Verkauf mindern alle während der Besitzzeit angesetzten Vorabpauschalen den steuerpflichtigen Gewinn. Derselbe Ertrag wird also nicht zweimal besteuert.
- Freiwillig gesetzlich Versicherte: Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse die Vorabpauschale als Einnahme ansetzt, sollten Sie bei Ihrer Kasse erfragen. Eine verbindliche, einheitliche Regelung dazu haben wir nicht gefunden.
Für Ihr eigenes Depot rechnen
Mit Ihren Werten vom 1. Januar, Käufen im Jahr, Ausschüttungen und Freistellungsauftrag:
Vorschau Vorabpauschale in „Verkaufen & Steuern“